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Glossar

Hitzeschutz bei Veranstaltungen

Ab wann ein Veranstalter bei Hitze handeln muss, welche Maßnahmen Gäste und Crew schützen und warum die Lufttemperatur allein die falsche Kennzahl ist.

8 Min. Lesezeit
Zuletzt aktualisiert: August 2026
Beurteilungstemperatur · ASTA-Empfehlung 2025 · WBGT nach ISO 7243
Kurzfassung

Hitzeschutz bei Veranstaltungen bündelt Trinkwasser, Verschattung, Zeitplanung, Sanitätsdienst und Kommunikation zu einer Vorsorge für den laufenden Betrieb. Die Lufttemperatur allein taugt nicht als Auslöser. Seit August 2025 rechnet die ASTA-Empfehlung mit einer Beurteilungstemperatur, die direkte Sonneneinstrahlung, Luftfeuchte, Wind und Arbeitsschwere einbezieht. Für Gäste gibt es keine allgemeine Pflicht zur kostenlosen Wasserabgabe. Für Beschäftigte gilt ab 30 Grad ein deutlich strengerer Maßstab. Die heißeste Zone ist selten die Tanzfläche, sondern die Warteschlange auf versiegeltem Untergrund.

01 — Definition

Was ist Hitzeschutz bei Veranstaltungen?

Hitzeschutz bei Veranstaltungen umfasst alle baulichen, organisatorischen und medizinischen Maßnahmen, die Gäste und Beschäftigte während des laufenden Betriebs vor Wärmebelastung schützen. Dazu gehören Trinkwasserstellen, verschattete Flächen, angepasste Programmzeiten, ein verstärkter Sanitätsdienst und die Kommunikation an die Besucher. Grundlage ist eine standortbezogene Gefährdungsbeurteilung, keine pauschale Temperaturgrenze.

Der Begriff hat sich erst in den letzten Jahren als eigene Planungsdisziplin herausgebildet. Vorher tauchte Hitze in der Risikobewertung als Nebenpunkt neben Sturm und Starkregen auf. Inzwischen führen Veranstalter, Genehmigungsbehörden und Sanitätsdienste sie als eigenständiges Risiko mit eigenen Auslösern und eigenen Maßnahmen.

Ein Hitzeschutzkonzept beantwortet vier Fragen:

  • Wer ist betroffen? Gäste, Crew, Security und Sanitätsdienst haben unterschiedliche Expositionszeiten und unterschiedliche Rechtsgrundlagen.
  • Ab wann wird gehandelt? Der Auslöser ist ein Messwert oder eine Warnstufe, nicht ein Bauchgefühl am Veranstaltungstag.
  • Was passiert dann? Jede Stufe hat eine hinterlegte Maßnahme mit einer verantwortlichen Person.
  • Wer sagt es weiter? An Gäste vor der Anreise, an die Crew im Briefing, an den Sanitätsdienst im Einsatzplan.
02 — Abgrenzung

Hitzeschutz oder Schlechtwetterplanung?

Beide Begriffe behandeln Witterungsrisiken, greifen aber an verschiedenen Stellen an. Hitzeschutz zielt auf die Dauerbelastung während des Betriebs und arbeitet mit baulicher und logistischer Vorsorge. Die Schlechtwetterplanung zielt auf die Entscheidung, ob und wie die Veranstaltung weiterläuft. Im Sicherheitskonzept greifen beide ineinander.

Hitzeschutz und Schlechtwetterplanung im Vergleich
MerkmalHitzeschutzSchlechtwetterplanung
Auslösendes EreignisWärmebelastung über StundenSturm, Starkregen, Gewitter
Zeitliche StrukturDauerbelastung, oft mehrtägigEreignis mit Anfang und Ende
Typische MaßnahmeWasser, Schatten, Pausen, ZeitverlagerungRäumung, Verlagerung, Unterbrechung, Absage
VorlaufzeitTage, weil Aufbauten mitgeplant werdenStunden, weil Warnungen kurzfristig kommen
Entscheidungslogikschrittweises Nachsteuern im BetriebJa-Nein-Entscheidung an einer Schwelle
Betroffene zuerstCrew im Aufbau, Gäste in Wartezonenalle gleichzeitig

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Der praktische Unterschied liegt im Vorlauf. Eine Sturmwarnung erreicht Sie am Veranstaltungstag. Ein Sonnensegel, das Sie am Veranstaltungstag brauchen, muss drei Wochen vorher bestellt und statisch geprüft sein.

03 — Schwellenwerte

Ab welcher Temperatur muss ein Veranstalter handeln?

Eine allgemeingültige Grenze für Gäste gibt es im deutschen Recht nicht. Für Beschäftigte im Freien liefert die Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) vom 21. August 2025 einen belastbaren Maßstab, und dieser Maßstab taugt auch als Planungsgrundlage für das Publikum. Er arbeitet nicht mit der gemessenen Lufttemperatur, sondern mit einer Beurteilungstemperatur.

Stufen der Beurteilungstemperatur nach der ASTA-Empfehlung
BeurteilungstemperaturEinstufungWas der Arbeitgeber tut
unter 26 °CunauffälligRegelbetrieb, Trinkwasser bereitstellen
26 bis 30 °Cerhöhte BelastungGetränke anbieten, Schatten schaffen, Sonnenschutz ausgeben
30 bis 35 °Chohe Belastungkostenlose alkoholfreie Getränke, aktive Kühlphasen, Pausen anpassen
über 35 °CkritischTätigkeiten verschieben oder aussetzen, nur mit besonderen Maßnahmen weiterarbeiten

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Die Beurteilungstemperatur ist die Lufttemperatur plus Zuschläge. Direkte Sonneneinstrahlung schlägt mit rund 5 Kelvin zu Buche, schwere körperliche Arbeit mit bis zu 4 Kelvin, Schutzkleidung mit 2 bis 4 Kelvin, hohe Luftfeuchte mit rund 3 Kelvin. Spürbarer Wind senkt den Wert um etwa 3 Kelvin. Für einen Aufbau in der Mittagssonne heißt das: bei 27 Grad Lufttemperatur liegt die Beurteilungstemperatur schnell über 32 Grad.

Die zweite belastbare Messgröße ist der WBGT-Index nach DIN EN ISO 7243:2017-12. Er kombiniert Feuchtkugel-, Globe- und Lufttemperatur und gewichtet im Freien die Feuchtkugeltemperatur mit 0,7, die Globetemperatur mit 0,2 und die Lufttemperatur mit nur 0,1. Genau deshalb kann schwüle Witterung kritischer sein, als das Thermometer nahelegt. Der zulässige WBGT hängt von der Arbeitsschwere und der Akklimatisierung ab, es gibt also keine einzelne Grenze für alle. Oberhalb von 33 °C WBGT sollten alle nicht zwingend erforderlichen Arbeiten im Freien ruhen.

04 — Pflichten

Welche Pflichten hat der Veranstalter?

Der Veranstalter trägt zwei getrennte Pflichten. Gegenüber Gästen greift die Verkehrssicherungspflicht: Wer eine Veranstaltung eröffnet, muss die daraus entstehenden Gefahren im zumutbaren Rahmen beherrschen. Gegenüber eigenen Beschäftigten greift das Arbeitsschutzrecht mit der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Der zweite Strang ist deutlich konkreter als der erste.

Beim Trinkwasser fallen die beiden Stränge auseinander. Für Gäste besteht in Deutschland keine allgemeine Pflicht zur kostenlosen Abgabe. Die Rechtslage ändert sich, sobald Sie ein Mitbringverbot für Getränke aussprechen: Dann entziehen Sie den Gästen die Selbstversorgung und schulden einen zumutbaren Ersatz. Für Beschäftigte dagegen nennt die ASTA-Empfehlung ab 30 Grad Beurteilungstemperatur ausdrücklich kostenlose alkoholfreie Getränke.

Eine dritte Ebene kommt über die Kommune. Viele Städte haben inzwischen Hitzeaktionspläne, und deren Vorgaben können als Auflage in der Veranstaltungsgenehmigung landen. Fragen Sie diese Auflagen früh ab, denn eine nachträglich geforderte Wasserausgabe verschiebt die Flächenplanung und die Medienversorgung.

05 — Maßnahmen für Gäste

Maßnahmen für Gäste: Wasser, Schatten, Zeitplan

Für das Publikum wirken drei Hebel am stärksten, und sie wirken in dieser Reihenfolge: erreichbares Wasser, erreichbarer Schatten, entzerrte Zeiten. Alles Weitere ist Ergänzung.

  • Trinkwasserstellen. Frei zugänglich, ausgeschildert, über die Fläche verteilt statt an einem zentralen Punkt. Eine belastbare Kennzahl für Liter je Gast existiert nicht, die Bandbreite reicht von kurzen Abendveranstaltungen bis zu mehrtägigen Festivals. Planen Sie stattdessen über Wartezeit: Niemand soll länger als wenige Minuten anstehen.
  • Verschattete Aufenthaltsflächen. Zelte als Überdachung für größere Flächen decken Sitzbereiche und Gastronomie ab, Faltzelte für schnell gesetzte Schattenpunkte sichern Wasserausgaben und Sanitätsstationen.
  • Aktive Kühlung, wo Schatten nicht reicht. In Zelten, Containern und Backstage-Räumen staut sich Wärme. Mobile Klimageräte und Ventilatoren bewegen die Luft und senken die gefühlte Temperatur.
  • Sitzgelegenheiten im Schatten. Wer kreislaufbelastet ist, braucht einen Platz zum Hinsetzen, bevor er zum Sanitätsfall wird.
  • Programm aus dem Mittagsfenster. Zwischen 12 und 17 Uhr steht die Sonne am höchsten. Verlegen Sie Hauptprogrammpunkte davor oder danach und kürzen Sie die Blöcke.
  • Einlass entzerren. Ein späterer oder gestaffelter Einlass hält Menschen aus der längsten Wartephase der heißesten Stunden heraus.
  • Catering anpassen. Leichte Speisen, kein Salzmangel, ausreichend alkoholfreie Alternativen an jeder Ausgabe.
Besucher gehen über Bodenplatten zur Bühne, links Pagodenzelte, rechts ein Ordner am Absperrgitter
Zelte am Rand der Fläche geben Schatten, ohne den Weg zur Bühne zu verengen.

Der Besucherkomfort ist dabei kein weiches Ziel. Gäste, die Schatten und Wasser finden, bleiben länger und belasten den Sanitätsdienst weniger.

06 — Crew und Personal

Hitzeschutz für Crew und Personal

Aufbauteam, Security und Sanitätsdienst stehen länger in der Sonne als jeder Gast. Sie arbeiten körperlich, tragen oft dunkle Kleidung und beginnen ihre Schicht, bevor irgendein Schatten aufgebaut ist. Für sie gilt Arbeitsschutzrecht mit konkreten Pflichten, nicht nur die allgemeine Fürsorge.

  • Gefährdungsbeurteilung erweitern. Hitze und UV-Strahlung gehören für jeden Außenarbeitsplatz hinein, standortbezogen und nicht als Textbaustein.
  • Beurteilungstemperatur ermitteln. Lufttemperatur messen, Zuschläge für Sonne, Luftfeuchte, Arbeitsschwere und Kleidung addieren, Stufe bestimmen.
  • Arbeitszeiten verschieben. Schwere Arbeiten in die frühen Morgenstunden legen. Das betrifft die Aufbauplanung direkt und muss in der Gewerkekoordination mit allen Gewerken abgestimmt sein.
  • Pausen anpassen. Kürzere Arbeitsintervalle, längere Pausen, ein beschatteter Pausenbereich mit Sitzgelegenheit.
  • Getränke stellen. Ab 30 Grad Beurteilungstemperatur kostenlos und alkoholfrei, in erreichbarer Nähe zum Arbeitsplatz.
  • UV-Schutz ausgeben. Kopfbedeckung, Sonnenschutzcreme, Sonnenbrille mit UV-Filter und geeignete Kleidung gehören zur Ausrüstung.
  • Auf Symptome achten. Schichtführer sollten Hitzeerschöpfung erkennen: Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerz, plötzlich trockene Haut.
Hitzeschutz bei Veranstaltungen: Aufbauteam vor Pagodenzelten mit Ballastgewichten in der tief stehenden Sonne
Wer im Aufbau arbeitet, steht länger in der Sonne als jeder Gast. Die Beurteilungstemperatur rechnet die direkte Einstrahlung mit ein.

Die DGUV hat mit der Information FBVW-506 eine Hilfestellung zu den ASTA-Empfehlungen veröffentlicht. Sie ist der kürzeste Weg, die Regel in ein eigenes Betriebsverfahren zu übersetzen.

07 — Sanität und Kommunikation

Sanitätsdienst, Meldewege und Kommunikation

Hitze verändert das Einsatzaufkommen des Sanitätsdienstes nach Muster und nach Menge. Kreislaufprobleme, Dehydrierung und Hitzeerschöpfung treten gehäuft und zeitlich gebündelt auf, meist am späten Nachmittag und im Bereich der stärksten Verdichtung. Planen Sie das vor der Veranstaltung mit dem Sanitätsdienst durch, nicht am Einsatztag.

  1. Bemessung anheben. Sprechen Sie die Hitzelage mit dem Sanitätsdienst ab und stocken Sie Personal und Material auf, bevor die Wetterlage feststeht.
  2. Standorte an die heißen Zonen legen. Sanitätsstationen gehören dorthin, wo Menschen stehen und warten, nicht nur an den Haupteingang.
  3. Meldewege festlegen. Wer meldet einen Verdachtsfall, an wen, über welchen Kanal? Ordner und Barpersonal sehen die ersten Fälle, nicht der Sanitätsdienst.
  4. Kühlmöglichkeit vorhalten. Ein schattiger, ruhiger Bereich mit Liegemöglichkeit entlastet die Station spürbar.
  5. Vor der Anreise informieren. Ein Hinweis auf Kopfbedeckung, Wasser und Sonnenschutz erreicht Gäste per Ticketmail oder Social Media wirksamer als jedes Schild am Eingang.
  6. Während der Veranstaltung ansagen. Kurze Durchsagen von der Bühne zwischen den Programmpunkten erreichen alle gleichzeitig und wirken nachweislich besser als Aushänge.

Die Kommunikation ist der Punkt, den Fachleute im Feld einhellig zuerst nennen und der in der Planung zuletzt drankommt. Sie kostet fast nichts und verschiebt das Verhalten Tausender Gäste.

08 — Planung und Fläche

Hitzeschutz planen: Risikoanalyse, Untergrund, Standsicherheit

Die Vorbereitung beginnt nicht am Veranstaltungstag, sondern bei der Standortwahl. Vier Punkte gehen in der üblichen Ratgeberliteratur unter, obwohl sie im laufenden Betrieb den Unterschied machen.

  1. Wetter früh beobachten. Beginnen Sie drei bis vier Tage vor Aufbaubeginn mit der Beobachtung, nicht vor Veranstaltungsbeginn. Der Deutsche Wetterdienst warnt vor starker Wärmebelastung ab einer gefühlten Temperatur von etwa 32 Grad und vor extremer Wärmebelastung ab etwa 38 Grad. Legen Sie je Warnstufe eine Maßnahme und eine verantwortliche Person fest.
  2. Den Untergrund als eigene Wärmequelle behandeln. Dunkle, versiegelte Beläge nehmen Strahlungswärme auf und geben sie über Stunden an die Luftschicht darüber ab. Die Oberflächentemperatur liegt dabei deutlich über der gemessenen Lufttemperatur. Helle Beläge und Bodenplatten statt Asphalt in Aufenthaltszonen senken die Belastung, und sie gehören zur mobilen Infrastruktur, die ohnehin geplant wird.
  3. Verschattungsbauten statisch mitdenken. Sonnensegel, Zelte und Traversen sind keine reinen Komfortbauten. Sie tragen Windlast, und Hitzeperioden enden in Mitteleuropa oft mit einem Gewitter. Ballastierung, Abspannung und Nachweise gehören zur Standsicherheit und in die Genehmigungsunterlagen. Ein Sonnensegel, das um 15 Uhr Schatten spendet und um 18 Uhr durch die Luft fliegt, ist kein Hitzeschutz.
Zwei Mitarbeiter mit Klemmbrett bei der Begehung einer Veranstaltungsfläche vor Bühne und Zelten
Die Begehung vor Betriebsbeginn hält fest, wo Schatten fehlt und wie weit der Weg zur nächsten Wasserstelle ist.

Der vierte Punkt betrifft die Fläche selbst. Die heißeste Zone einer Veranstaltung ist selten die Tanzfläche, sondern die Warteschlange: Menschen stehen dicht, bewegen sich kaum, erzeugen selbst Wärme und stehen dabei häufig auf versiegeltem Boden ohne Schatten. Wer Wartezonen, Wegführung und Crowd Management mit dem Hitzeschutz zusammen plant, entschärft das Problem an der Stelle, an der es entsteht. Weitere Begriffe rund um Planung und Betrieb finden Sie im MOJO Glossar.

FAQ

Häufige Fragen

Hitzeschutz bei Veranstaltungen ist die geplante Vorsorge gegen Wärmebelastung im laufenden Betrieb. Sie verbindet Trinkwasserversorgung, verschattete Flächen, angepasste Programmzeiten, einen verstärkten Sanitätsdienst und die Information der Gäste zu einem Konzept mit festen Auslösern und benannten Verantwortlichen.

Für Beschäftigte gilt seit August 2025 die ASTA-Empfehlung mit der Beurteilungstemperatur. Für Gäste gibt es keine gesetzliche Grenze, die Stufen taugen aber als Planungsraster.

Beurteilungstemperatur und Maßnahme
BeurteilungstemperaturMaßnahme
26 bis 30 °CGetränke anbieten, Schatten schaffen, Sonnenschutz ausgeben
30 bis 35 °Ckostenlose alkoholfreie Getränke, Kühlphasen, Pausen anpassen
über 35 °CTätigkeiten verschieben oder aussetzen

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  1. Trinken Sie regelmäßig, bevor Sie Durst spüren, und nutzen Sie die ausgewiesenen Wasserstellen.
  2. Suchen Sie zwischen den Programmpunkten Schatten auf, statt durchgehend in der Sonne zu stehen.
  3. Tragen Sie Kopfbedeckung und leichte, helle Kleidung.
  4. Verlassen Sie dichte Bereiche, sobald Ihnen schwindelig wird.
  5. Melden Sie Kreislaufprobleme bei sich oder anderen sofort einem Ordner oder dem Sanitätsdienst.

Für Gäste besteht keine allgemeine gesetzliche Pflicht. Sprechen Sie jedoch ein Mitbringverbot für Getränke aus, entziehen Sie den Gästen die Selbstversorgung und schulden einen zumutbaren Ersatz. Für eigene Beschäftigte gilt ab 30 Grad Beurteilungstemperatur die Abgabe kostenloser alkoholfreier Getränke.

  • Der Arbeitgeber ermittelt die Beurteilungstemperatur, nicht nur die Lufttemperatur.
  • Ab 30 Grad stellt er kostenlose alkoholfreie Getränke bereit.
  • Er richtet aktive Kühlphasen ein und passt die Pausen an.
  • Er gibt UV-Schutz aus: Kopfbedeckung, Sonnenschutzcreme, Sonnenbrille mit UV-Filter.
  • Schwere Arbeiten verschiebt er in die kühleren Morgenstunden.
  • Bei über 35 Grad Beurteilungstemperatur setzt er nicht zwingend erforderliche Tätigkeiten aus.
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Verwandte Begriffe

Bereits im Glossar
Grundlagen

Fachliche Grundlagen

  • Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA), Beurteilung der Gefährdungen durch Hitze und Maßnahmen an Arbeitsplätzen in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen im Freien, schriftlicher Beschluss vom 21.08.2025, BAuA.
  • ASR A5.1 Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien, BAuA.
  • DIN EN ISO 7243:2017-12, Ergonomie der thermischen Umgebung, Ermittlung der Wärmebelastung durch den WBGT-Index.
  • ISO 7243:2017, Ergonomics of the thermal environment, Assessment of heat stress using the WBGT index.
  • DGUV Information FBVW-506, Hilfestellung zu den ASTA-Empfehlungen zu Hitze und Kälte im Rahmen der ASR A5.1.
  • Warnkriterien Wärmebelastung, Deutscher Wetterdienst.
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