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Glossar
 

Wegführung auf dem Veranstaltungsgelände

Wegführung ist die physische Linie auf dem Gelände: Trasse, nutzbare Breite, Untergrund, Übergänge. Auf dem Papier ist sie durchgehend. Vor Ort entscheidet, was übrig bleibt.

7 Min. Lesezeit
Zuletzt aktualisiert: August 2026
Glossar · Gelände · Wege · Planung
Kurzfassung

Wegführung bezeichnet den räumlichen Verlauf der Wege auf einem Veranstaltungsgelände: Trasse, Wegehierarchie, nutzbare Breite, Untergrund und Übergänge. Sie ist die physische Linie, auf der sich Besucher-, Service- und Rettungsverkehr bewegen. Die Strategie dahinter, also Ziele und Maßnahmenklassen, gehört zur Besucherlenkung. Hier geht es um die Linie selbst: wie breit sie bleibt, worüber sie führt, wo sie kippt.

01 — Definition

Definition: Was ist Wegführung?

Wegführung ist der räumliche Verlauf der Wege auf einem Veranstaltungsgelände. Sie legt fest, welche Trasse ein Gast nimmt, wie breit dieser Weg nutzbar ist, worüber er führt und an welchen Punkten er sich teilt. Wegführung beschreibt damit die physische Linie, nicht die Absicht dahinter.

Fachlich wird Lenkung in drei Dimensionen beschrieben: räumlich, zeitlich und zahlenmäßig. Die Wegführung bedient die räumliche. Sie beantwortet, wo eine Linie liegt und wie belastbar sie ist. Zeitfenster, Kapazitätsgrenzen und die Wahl der Maßnahmen gehören zur Besucherlenkung. Gezeichnet wird die Linie im Site-Plan, mit Breitenangabe und Richtung.

Zur Wegführung gehören sechs Größen:

  • Trasse und Hierarchie. Wo der Weg verläuft, welchen Rang er hat
  • Nutzbare Breite. Was zwischen den tatsächlichen Hindernissen frei bleibt
  • Untergrund. Was den Weg trägt, trocken und bei Nässe
  • Übergänge und Kanten. Kabelbrücke, Rampe, Bordstein, Torschwelle
  • Entscheidungspunkte. Jede Kreuzung und jeder Abzweig
  • Sicht und Beleuchtung. Ob der Gast das nächste Ziel sieht

Diese Größen tauchen in fast jedem Nachbarbegriff des MOJO-Glossars auf, von der Flächenplanung bis zum Crowd-Management.

02 — Wegehierarchie

Wegehierarchie: Haupt-, Neben- und Servicewege

Eine Wegführung ordnet die Wege nach Rang. Der Hauptweg trägt den größten Strom zwischen Einlass, Bühne und Ausgang. Nebenwege binden Gastronomie, Sanitär und Aktionsflächen an. Servicewege gehören dem Personal. Fehlt diese Ordnung, entstehen parallele Trampelpfade über die Fläche.

Wegetypen mit Nutzern und Merkmal in der Planung
Wegetyp Wer ihn nutzt Merkmal in der Planung
Hauptweg Besucher im Hauptstrom breiteste Trasse, beidseitig begrenzt, beleuchtet
Nebenweg Besucher zu Gastronomie, Sanitär, Aktionsflächen Abzweig mit eigenem Schild, schmalere Breite
Serviceweg Personal, Anlieferung, Rettungsdienst tragfähiger Untergrund, nach Fahrzeugbreite bemessen

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Die Abkürzung entscheidet über die Hierarchie. Ist die angebotene Route deutlich länger als der direkte Blick übers Gelände, nimmt ein Teil der Gäste den direkten Weg. Eine Linie muss deshalb gebündelt sein und nicht angedeutet: Wo sie halten soll, geben Absperrgitter, die Gänge und Korridore abgrenzen, die seitliche Grenze vor.

Ob dafür eine harte Sperre oder eine weiche Andeutung richtig ist, entscheidet die Besucherlenkung. Die Wegführung liefert die Geometrie.

03 — Drei Verkehrsarten

Drei Verkehrsarten auf derselben Fläche

Auf einem Gelände laufen drei Verkehrsarten über dieselbe Fläche: Besucher, Service und Rettung. Die Wegführung trennt sie räumlich; wo der Platz fehlt, übernimmt die Besucherlenkung mit Zeitfenstern. Ohne Trennung kreuzen sie sich genau dort, wo der Platz am knappsten ist, am Tor, an der Kabelbrücke, an der Kreuzung.

  • Räumliche Trennung. Zwei getrennte Trassen. Sauber, aber flächenintensiv.
  • Zeitliche Trennung. Eine Trasse, verschiedene Zeitfenster. Anlieferung vor dem Einlass, Abtransport nach dem Ausgang.
  • Gemeinsame Nutzung mit Vorrang. Eine Trasse, eine freigehaltene Spur. Sie trägt nur, wenn die Spur physisch begrenzt und besetzt ist.

Rettungswege sind keine Verhandlungsmasse. § 7 der bayerischen Versammlungsstättenverordnung verlangt für jeden Teil eines Rettungswegs mindestens 1,20 m lichte Breite. Die Muster-Versammlungsstättenverordnung ist nur ein Mustertext; verbindlich ist die Verordnung des Bundeslandes. Rechtskreise, Längen und Kennzeichnung behandelt Fluchtwege, die Gangbreiten hinter der Absperrung Back of House und die Anlieferung das Zufahrtsmanagement.

Wegführung am Stadionzuweg: Warteschlange hinter Absperrgittern neben einer freigehaltenen Spur für den Dienstverkehr
Links der Besucherstrom, rechts die freigehaltene Spur für Ordnungsdienst und Rettung. Zwei Verkehrsarten, ein Weg.
04 — Nutzbare Wegebreite

Nutzbare Wegebreite: was von der Planung übrig bleibt

Die nutzbare Wegebreite ist kleiner als die geplante. Sobald Warteschlange, Kabelbrücke, Standüberhang oder der Fuß eines Absperrgitters in den Weg ragen, bleibt weniger frei als im Plan steht. Gemessen wird zwischen den tatsächlichen Hindernissen, nicht zwischen den Linien auf dem Papier.

Maße für Wegebreiten mit Regelwerk und Geltungsbereich
Maß Wert Regelwerk und Geltungsbereich
Begegnung zweier Rollstühle 1,80 m Breite DIN 18040-3, öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
jeder Teil eines Rettungswegs mindestens 1,20 m lichte Breite § 7 VStättV Bayern, Versammlungsstätten in Bayern
Hauptfluchtweg bis 200 Personen 1,20 m lichte Mindestbreite ASR A2.3 Punkt 5.6, Arbeitsstätten nach ArbStättV
Verkehrsweg für Beschäftigte nach Personenzahl und Nutzungsart bemessen ASR A1.8, Arbeitsstätten nach ArbStättV

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DIN 18040-3 beschreibt den öffentlichen Verkehrs- und Freiraum, keine temporäre Veranstaltungsfläche. Auf einem Festivalgelände sind diese Maße eine Orientierung, kein Nachweis. Genauso wenig belastbar sind Kennwerte für den Personenfluss pro Meter und Minute, solange keine Primärquelle für das Gelände vorliegt. Barrierefreie Maße vertieft Besucherkomfort.

Die Abzugsposten stehen selten im Plan. Ein Absperrgitter braucht seinen Fuß, und der steht auf dem Weg. Eine Warteschlange braucht Tiefe, und die liegt quer zur Laufrichtung. An Kasse und Einlass übernehmen Gurtpfosten und Absperrkordeln für Wartebereiche die kleinteilige Führung; die Aufstellfläche behandeln Wartezonen.

Überdachter Wartebereich mit zwei durch Absperrgitter getrennten Spuren und gelben Bodenmarkierungen
Die zweite Spur bleibt leer, bis der Zulauf sie braucht. Die Breite dafür muss vorher im Plan stehen.
05 — Untergrund und Flächenschutz

Untergrund und Flächenschutz

Auf Asphalt existiert der Weg schon. Auf Wiese, Sand und Kies entsteht er erst. Dann entscheidet der Aufbau über die Trasse: begehbare Wegeplatten für den Besucherweg, Fahrplatten für den Serviceweg, Rasenschutz auf empfindlichen Flächen. Bei Nässe ändert sich die Tragfähigkeit innerhalb von Stunden.

  • Wiese. Trocken begehbar, nach Regen weich. Sie gibt zuerst dort nach, wo alle laufen.
  • Sand. Trägt, rollt aber schlecht. Rollstuhl, Rollator, Rollkoffer und Handwagen bleiben stehen.
  • Kies und Schotter. Tragfähig, dafür lose an der Oberfläche.
  • Fahrspuren. Servicefahrzeuge bringen höhere Flächenlast als jeder Fußweg, also eigener Aufbau.

Den Weg selbst tragen begehbare Wegeplatten für Besucherwege über die Wiese. Ob eine Trasse bei Dauerregen hält, gehört in die Schlechtwetterplanung. Konkrete Traglasten stehen im Datenblatt des Systems, nicht in einer Faustregel.

06 — Übergänge und Entscheidungspunkte

Übergänge, Kanten und Entscheidungspunkte

Eine Wegführung scheitert an ihren Übergängen, obwohl sie im Plan durchgehend aussieht. Kabelbrücke, Rampe, Bordstein und Torschwelle sind Höhensprünge auf der Linie. Jeder kostet Tempo, und für Räder kostet er mehr als für Füße.

DIN 18040-3 nennt für Rampen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum eine Längsneigung von höchstens 6 %, eine Lauflänge von höchstens 6,00 m und danach ein Zwischenpodest von mindestens 1,50 m. Für temporäre Flächen ist das erneut eine Orientierung. Eine belastbare Norm-Zahl für Schwellenhöhen an provisorischen Übergängen gibt es nicht; planerisch bleibt die niedrigste erreichbare Kante mit angeschrägter Auffahrt.

Der zweite Punkt ist die Beschilderung. An jeder Stelle, an der ein Gast sich für eine Richtung entscheidet, braucht die Wegführung ein Schild. Eine Linie ohne Beschilderung bleibt mehrdeutig, auch wenn sie baulich eindeutig ist.

  • Kreuzung. Zwei Ziele, zwei Pfeile, dieselben Bezeichnungen wie auf Ticket und Plan.
  • Sichtgrenze. Kurve, Zeltecke, Container. Das nächste Schild steht dort, wo das vorige verschwindet.
  • Dunkelheit. Nach Sonnenuntergang trägt nur, was beleuchtet oder retroreflektierend ist.

Sichtbar wird die Route erst vor Ort, durch Leitsysteme und Beschilderung für Fahr- und Laufwege.

Stadioninnenraum im Bühnenaufbau mit Tribünentreppe, grünem Notausgangsschild und Rollstuhlplatz-Piktogramm
Treppe, Rampe und Notausgang liegen auf derselben Linie. Wer die Kante nicht plant, plant den Umweg.
07 — Grenzen der Planung

Wo die Wegführung an Grenzen stößt

Eine gezeichnete Linie ist eine Annahme. Sie hält, solange sie begrenzt und beschildert ist und solange sie kürzer bleibt als die Abkürzung. Drei Grenzen bleiben auch bei sauberer Planung offen.

  • Messen ist auf Events schwer. Im Naturraum zählen Sensoren über Monate, wer welchen Weg nimmt. Eine Veranstaltung dauert drei Tage. Wer nachjustieren will, braucht Personal am Punkt und die Vorgabe, wer eine Sperre öffnen darf.
  • Der Aufbau verändert die Linie. Was der Plan als drei Meter zeigt, ist nach dem Aufbau der anderen Gewerke oft schmaler. Die Breite gehört vor dem Einlass nachgemessen.
  • Jede Begrenzung kostet Breite. Jedes Absperrgitter steht mit seinem Fuß im Weg. Eine Linie, die im Plan zwanzig Meter länger wird, kostet zusätzliches Material und an jedem Fuß ein Stück nutzbare Breite.

MOJO vermietet das Material für diese Linien und liefert es auf die Fläche. Die Bestellmenge folgt der Zeichnung, die nutzbare Breite folgt dem Aufbau.

FAQ

Häufige Fragen

Wegführung ist der räumliche Verlauf der Wege auf einem Veranstaltungsgelände. Sie umfasst die Trasse, den Rang des Wegs, die nutzbare Breite, den Untergrund, die Übergänge und die Punkte, an denen ein Gast sich entscheidet.

1. Ziele und Quellen eintragen. Einlass, Bühnen, Gastronomie, Sanitär, Ausgänge. 2. Trassen ziehen und Rang festlegen. Haupt-, Neben- und Servicewege getrennt zeichnen. 3. Breiten prüfen. Geplante Breite gegen die Abzugsposten rechnen, Rettungswege zuerst. 4. Untergrund festlegen. Je Trasse entscheiden, was den Weg trägt, auch bei Nässe. 5. Übergänge benennen. Kabelbrücken, Rampen, Schwellen, Tore. 6. Beschildern und nachmessen. Erst nach der Messung vor Ort gilt der Plan.

Wegführung: Gegenstand ist die physische Linie auf dem Gelände; typische Frage: Wo verläuft der Weg, wie breit ist er; Werkzeug: Trasse, Breite, Untergrund, Übergang, Schild; Ergebnis: Linie mit Breitenangabe im Site-Plan. Besucherlenkung: Gegenstand ist das Zielsystem und die Maßnahmen; typische Frage: Wohin sollen wie viele Gäste, und wann; Werkzeug: harte und sanfte Maßnahmen, Zeitfenster; Ergebnis: Konzept mit Maßnahmen und Verantwortlichen.

Eine allgemeine Pflichtbreite für Besucherwege auf temporären Flächen gibt es nicht. Verbindlich sind die Rettungswegbreiten der Versammlungsstättenverordnung des Bundeslandes, in Bayern mindestens 1,20 m je Teil des Rettungswegs. Alles darüber ist Kapazitätsplanung.

Begehbare Wegeplatten für den Besucherweg, verlegt vor dem ersten Regen; Fahrplatten dort, wo Servicefahrzeuge oder Hubwagen fahren; Rasenschutzgitter auf Flächen, die nach der Veranstaltung wieder Rasen sein sollen; ganz ohne Aufbau nur dort, wo der Rasen trocken und tragfähig ist und die Nutzung kurz bleibt.

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Verwandte Begriffe

Grundlagen

Fachliche Grundlagen

  • § 7 VStättV Bayern (Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten, Bayern) — jeder Teil eines Rettungswegs mindestens 1,20 m lichte Breite. Die Muster-Versammlungsstättenverordnung ist ein Mustertext ohne eigene Rechtskraft; verbindlich ist die Verordnung des Bundeslandes.
  • ASR A2.3, Punkt 5.6 (Technische Regeln für Arbeitsstätten, Fluchtwege und Notausgänge) — lichte Mindestbreite von Hauptfluchtwegen, nach Personen im Einzugsgebiet gestaffelt, 1,20 m bis 200 Personen. Geltungsbereich: Arbeitsstätten nach ArbStättV.
  • ASR A1.8 (Technische Regeln für Arbeitsstätten, Verkehrswege, Fassung ab März 2022) — Mindestbreiten für Verkehrswege für Personen werden nach der Zahl der Nutzer und der Art der Nutzung bemessen, Tabelle 2. Geltungsbereich: Arbeitsstätten nach ArbStättV. Einzelwerte hier nicht zitiert.
  • DIN 18040-3:2014-12 (Barrierefreies Bauen, Planungsgrundlagen, Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum) — Begegnungsbreite 1,80 m, Rampenlängsneigung höchstens 6 % bei einer Lauflänge von höchstens 6,00 m, Zwischenpodest mindestens 1,50 m. Im Text ausdrücklich als Orientierung für temporäre Flächen gekennzeichnet, nicht als Nachweis.
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