Tribünen Planung: Geometrie, Sicherung und Abnahme
Fünf Reihen, ein seitlicher Aufgang, eine Fläche aus Rasen und Schotter. Wie viele Zuschauer darauf Platz finden und wer die Tribüne abnimmt, steht vor dem Aufbau fest.
- Definition. Tribünenplanung legt Geometrie, Kapazität, Sicherung und Zugänge eines Zuschauerbauwerks fest, bevor der erste Aufbautag beginnt.
- Kernmaße. Reihentiefe und Steigung entscheiden über Sichtlinie, Beinraum und Stellfläche. MOJO vermietet mobile Sitzplatztribünen mit 0,86 m und mit 1,00 m Reihentiefe.
- Nachweis. Eine temporäre Tribüne ist eine bauliche Anlage. Ihr Standsicherheitsnachweis entsteht vor dem Aufbau, nicht bei der Abnahme.
Definition: Was ist Tribünenplanung?
Tribünenplanung ist der Planungsschritt, der Geometrie, Kapazität, Sicherung und Zugänge einer Zuschauertribüne festlegt, bevor der erste Aufbautag beginnt. Sie bestimmt Reihentiefe, Steigung, Platzzahl, Umwehrung, Treppengassen und Aufstellfläche. Sie gilt für feste Ränge in Hallen und Stadien wie für mobile Tribünen, die nur wenige Tage stehen.
Tribünenplanung ist keine Produktauswahl. Welches System auf die Fläche passt, entscheidet sich zuletzt. Vorher steht die Frage, wie viele Zuschauer von wo aus sehen sollen, wie sie ihre Plätze erreichen und wie sie sie im Ernstfall wieder verlassen. Der Schritt greift dabei in Flächenplanung, Besucherkapazität und Sicherheitskonzept hinein. Das A-Z dieser Nachbarbegriffe steht im MOJO-Glossar.
Am Ende liegen drei Dinge vor: ein maßstäblicher Tribünengrundriss mit Reihen, Gängen und Aufgängen, eine Platzzahl, die zur Ausgangsbreite passt, und der Standsicherheitsnachweis für die gewählte Konstruktion. Fehlt eines davon, verschiebt sich der Aufbautag.
Welche Arten von Tribünen gibt es?
Drei Bauarten sind in der Praxis relevant: die feste Tribüne als Teil des Bauwerks, die ausziehbare Tribüne in Sporthallen und Mehrzweckräumen, und die mobile, demontierbare Tribüne, die für eine Veranstaltung aufgebaut und danach wieder abgebaut wird. Standzeit, Genehmigungsweg und Unterbau unterscheiden sich deutlich.
- Feste Tribüne. Die Ränge sind mit dem Gebäude genehmigt und dauerhaft nutzbar. Geplant wird die Belegung, nicht die Konstruktion.
- Ausziehbare Tribüne. Teleskopelemente fahren aus einer Wandnische. Sie brauchen Bedienpersonal, eine freie Ausfahrfläche und eine Sicherung gegen unbeabsichtigtes Fahren, meist über Schlüsselschalter und Totmanntaster.
- Mobile Tribüne. Sie entsteht aus Modulen, steht Tage bis Wochen und ist als temporäre bauliche Anlage nachzuweisen. Diesen Fall vermietet MOJO.
| Kriterium | feste Tribüne | ausziehbare Tribüne | mobile Tribüne |
|---|---|---|---|
| Standzeit | dauerhaft | eingebaut, tageweise genutzt | Tage bis Wochen |
| Genehmigung | mit dem Gebäude | mit dem Gebäude | eigener Nachweis je Aufstellung |
| Unterbau | Fundament | Wandnische, Hallenboden | Stützen auf Lastverteilplatten |
| Planungsaufwand | Belegung | Bedienung, freie Ausfahrfläche | Geometrie, Untergrund, Nachweis |
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Auf freier Fläche ist die mobile Tribüne fast immer der Fall. Sie gehört damit zur mobilen Infrastruktur des Geländes und nicht zum Gebäude.
Geometrie: Reihentiefe, Steigung und Sichtlinie
Die Geometrie einer Tribüne hängt an zwei Maßen: der Reihentiefe und der Steigung je Reihe. Die Reihentiefe bestimmt Beinraum und Durchgang zwischen den Sitzreihen. Die Steigung entscheidet, ob die hintere Reihe über die vordere hinwegsieht. Zusammen legen beide fest, wie viel Stellfläche die Tribüne in der Tiefe braucht.
| Maß | Wert oder Bezug | Was es steuert |
|---|---|---|
| Reihentiefe, kompakt | 0,86 m | Stellfläche bei engem Grundriss |
| Reihentiefe, Komfort | 1,00 m | Beinraum und Durchgang |
| Steigung je Reihe | 25 cm im Komfortsystem | Sicht über die vordere Reihe |
| Eckausbildung | 45°-Module im Arena-System | Anschluss an schräge Grundrisse |
| Höhe der letzten Reihe | ab 1 m über Boden | Geltungsbereich von DIN EN 13200-6 |
| Sitzbreite, Sitze je Gangabschnitt | nach Landesverordnung | zulässige Platzzahl je Block |
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Der Unterschied zwischen 0,86 m und 1,00 m wirkt klein und ist es nicht. Auf zehn Reihen ergibt er 1,40 m mehr Tiefe, und genau die fehlt oft zwischen Spielfeldrand und Zaun. MOJO vermietet beide Varianten: die mobile Sitzplatztribüne mit 0,86 m Reihentiefe samt 45°-Eckmodulen für enge Grundrisse, und die Sitzplatztribüne mit 1,00 m Reihentiefe und 25 cm Steigung, wenn Sicht und Beinraum vorgehen.
Die Sichtlinie prüfen Sie am Schnitt, nicht am Grundriss: Augenpunkt der hinteren Reihe, Kopf der vorderen Reihe, dahinter der Punkt auf dem Feld, der sichtbar bleiben muss. Steigt die Tribüne zu flach an, verliert schon die dritte Reihe den vorderen Feldrand.
Umwehrung, Gänge und Blockbildung
Eine Tribüne wird an drei Stellen gesichert: an den freien Rändern, hinter der obersten Reihe und an den Aufgängen. Dazu kommt die Aufteilung der Plätze in Blöcke mit eigenen Zu- und Ausgängen. Beides gehört in die Planung, weil es die belegbare Platzzahl verändert.
- Freie Ränder. Ab mehr als 1 m Absturzhöhe verlangt die DGUV Vorschrift 17 in § 6 wirksame Einrichtungen gegen Abstürzen. Die Herleitung steht beim Bühnenpodest; für Zuschauerbereiche setzt die Versammlungsstättenverordnung des Landes die Höhen.
- Oberste Reihe. Hinter der letzten Sitzreihe ist eine Umwehrung nötig, deren Höhe von der Absturzhöhe abhängt. Sitzt sie zu hoch, verdeckt sie die Sicht.
- Treppengassen und Handläufe. Sie unterteilen die Reihen und tragen den Abgang. Wie viele Sitze zwischen zwei Gängen liegen dürfen, regelt die Landesverordnung, für Hallen anders als für Freianlagen.
- Blöcke. In Sportstadien mit mehr als 10.000 Besucherplätzen sind Stehplätze nach § 27 MVStättVO in Blöcke für höchstens 2.500 Besucher zu teilen, getrennt durch mindestens 2,20 m hohe Abschrankungen mit eigenen Zugängen. Sitzplatzbereiche werden nach demselben Prinzip geteilt.
Die zulässige Zuschauerzahl je Block ergibt sich nicht aus der Sitzzahl, sondern aus Entleerungszeit, Besucherzahl und Ausgangsbreite. Die Rechnung dazu steht bei Besucherkapazität, der Anschluss an die Wegebreiten bei Fluchtwege.
Untergrund, Lastabtrag und Anschluss an die Fläche
Eine mobile Tribüne steht auf Stützen, und jede Stütze setzt ihre Last punktuell in den Boden. Rasen, Schotter, Pflaster und Hallenboden nehmen diese Punktlast unterschiedlich auf. Deshalb gehört die Aufstellfläche in die Flächenplanung, bevor das System gewählt wird, nicht danach.
- Punktlast verteilen. Unter jeder Stütze liegt eine Lastverteilplatte. Auf empfindlichem Pflaster schützt sie zusätzlich die Oberfläche.
- Höhe ausgleichen. Ein Gefälle wird über die Fußspindeln der Unterkonstruktion ausgeglichen. Wie viel das System hergibt, ist vor der Anlieferung zu klären.
- Unterbau abtrennen. Der offene Raum unter der Tribüne bleibt gesperrt und wird eingezäunt oder verkleidet.
- Stauraum vor dem Aufgang. Vor jeder Treppe entsteht eine Warteschlange. Die Fläche dafür gehört in den Site-Plan, die Bemessung zu Wartezonen und Wegführung.
Wer die Vorderfront verkleidet oder ein Werbebanner spannt, ändert die Lastannahme. Eine geschlossene Fläche nimmt mehr Wind auf als das offene Gerüst, und der Nachweis muss das abbilden. Mehr dazu bei Windlast bei Veranstaltungen und Standsicherheit.
Barrierefreier Zugang zur Tribüne
Barrierefreier Zugang ist ein Planungsparameter, kein Nachtrag. Führt der einzige Weg zum Zuschauerbereich über eine Treppe, sind Rollstuhlnutzer ausgeschlossen, und das fällt spätestens bei der Abnahme auf. Die Plätze müssen ebenerdig erreichbar sein und aus der Augenhöhe im Rollstuhl freie Sicht haben.
- Rollstuhlplätze auf der ebenerdigen Ebene, nicht auf einer Zwischenreihe
- ein Begleitplatz unmittelbar daneben
- fester, stufenloser Weg bis zum Platz, auch über Rasen
- Sichtlinie aus der Augenhöhe im Rollstuhl geprüft, nicht aus der Stehhöhe
Bei einer mobilen Tribüne ist die einfachste Antwort, die Rollstuhlplätze nicht auf die Tribüne zu legen, sondern auf die Fläche davor, mit eigener Absperrung gegen den Zuschauerstrom. Welche Anforderungen im Einzelnen gelten, steht in der Landesbauordnung und bei Barrierefreiheit.
Rechtsrahmen, Genehmigung und Abnahme
Für eine temporäre Tribüne gelten drei Regelwerke parallel: die Versammlungsstättenverordnung des Bundeslands, die Bauordnung des Landes und die Normenreihe DIN EN 13200 für Zuschaueranlagen. Die Muster-Versammlungsstättenverordnung ist dabei nur Muster. Verbindlich ist immer die Landesfassung, und sie weicht ab.
DIN EN 13200-6:2020-11 beschreibt Produktmerkmale demontierbarer Tribünen an ständigen und an temporären Veranstaltungsorten. Sie gilt nicht, wenn die letzte Zuschauerreihe weniger als 1 m über dem Boden liegt. Demontierbare Tribünen in Fliegenden Bauten und in Vergnügungsparks fallen stattdessen unter EN 13814. Diese Abgrenzung entscheidet, welches Verfahren greift, und sie wird in der Praxis oft übersehen.
Eine temporäre Tribüne ist eine bauliche Anlage. Ihr Standsicherheitsnachweis entsteht vor dem Aufbau, nicht bei der Abnahme; Zuständigkeiten und Prüfwege stehen bei Standsicherheit. Die Abnahme liegt vor Veranstaltungsbeginn und setzt eine fertig aufgebaute, umwehrte und beleuchtete Tribüne voraus. Ob zusätzlich eine Veranstaltungsgenehmigung nötig ist, entscheidet die Behörde am Einzelfall.
Tribünenplanung Schritt für Schritt
Der Ablauf ist bei jeder mobilen Tribüne gleich, unabhängig von der Größe. Er beginnt mit der Zuschauerzahl und endet mit dem Abbaufenster. Wer die Reihenfolge umstellt und zuerst das System bestellt, plant zweimal. Acht Schritte, in dieser Ordnung:
- Zuschauerzahl festlegen, Sitz- und Stehplatzanteil trennen.
- Sichtachse bestimmen: Was soll von wo aus sichtbar bleiben?
- Aufstellfläche vermessen: Länge, Tiefe, Gefälle, Untergrund, Zufahrt.
- Bauart und Reihentiefe wählen, daraus Reihenzahl und Blockgrößen ableiten.
- Zugänge planen: Treppengassen, Aufgänge, Stauraum davor, Rollstuhlplätze.
- Umwehrung, Beleuchtung und Abtrennung des Unterbaus festlegen.
- Standsicherheitsnachweis beibringen und die Abnahme terminieren.
- Aufbau- und Abbaufenster mit den übrigen Gewerken abstimmen.
Die Schritte 7 und 8 hängen zusammen. Die Abnahme braucht die fertige Tribüne, und der Aufbau braucht eine Zufahrt, die zu diesem Zeitpunkt noch frei ist. Abgestimmt wird das über Aufbauplanung, Abbauplanung und Gewerkekoordination.
Was die Miete einer mobilen Tribüne bestimmt
Der Mietpreis hängt weniger an der Platzzahl als an vier Größen: Reihentiefe, Standzeit, Aufwand am Untergrund und Anschlussteile. Eine Tribüne mit 1,00 m Reihentiefe braucht für dieselbe Platzzahl mehr Fläche und mehr Material als eine mit 0,86 m.
- Reihentiefe und Sitzmodell. Komfort kostet Tiefe, Tiefe kostet Module.
- Standzeit. Tage, Wochen oder eine Saison ändern Logistik und Nachweis.
- Untergrund. Lastverteilung und Höhenausgleich auf unebener Fläche sind eigener Aufwand.
- Anschlussteile. Fluchttreppen, Verkleidung, Beleuchtung und Absperrung kommen zur Tribüne hinzu.
Welche Systeme verfügbar sind, steht in der Kategorie mobile Tribünen mieten. MOJO vermietet die Konstruktion und nennt die Maße je System. Den Standsicherheitsnachweis führt der Statiker, die Abnahme die Behörde.
Häufige Fragen
In fünf Schritten, in dieser Reihenfolge:
- Zuschauerzahl und Sichtachse festlegen.
- Fläche vermessen: Tiefe, Gefälle, Untergrund, Zufahrt.
- Reihentiefe und Bauart wählen, Reihenzahl ableiten.
- Zugänge, Umwehrung und Rollstuhlplätze planen.
- Standsicherheitsnachweis und Abnahme vor Veranstaltungsbeginn terminieren.
Die Maße kommen aus zwei Quellen: dem gewählten System und der Landesverordnung.
| Maß | wo es festgelegt ist |
|---|---|
| Reihentiefe | Tribünensystem, bei MOJO 0,86 m oder 1,00 m |
| Steigung je Reihe | Tribünensystem, im Komfortsystem 25 cm |
| Sitzbreite | Sitzmodell und Landesverordnung |
| Sitze zwischen zwei Gängen | Landesverordnung, Halle und Freianlage unterschiedlich |
| Umwehrungshöhe | Absturzhöhe und Landesverordnung |
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Die Bauart folgt der Standzeit und dem Ort, nicht der Platzzahl.
| Einsatzfall | passende Bauart |
|---|---|
| dauerhafte Spielstätte mit festem Zuschauerbereich | feste Tribüne |
| Halle, die zwischen Sport und Publikum wechselt | ausziehbare Tribüne |
| Veranstaltung auf freier Fläche, Tage bis Wochen | mobile Tribüne |
| Fläche mit Gefälle oder engem Grundriss | mobile Tribüne, kompakte Reihentiefe |
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Vor Veranstaltungsbeginn, mit fertig aufgebauter Tribüne. Geprüft wird die Ausführung gegen den Standsicherheitsnachweis. Der Nachweis selbst entsteht vorher, nicht bei der Abnahme. Ob geprüft wird und von wem, richtet sich nach dem Landesrecht.
DIN EN 13200-6:2020-11 gilt für demontierbare Tribünen, deren letzte Zuschauerreihe mindestens 1 m über dem Boden liegt. Darunter greift sie nicht. Demontierbare Tribünen in Fliegenden Bauten und Vergnügungsparks fallen unter EN 13814.
Verwandte Begriffe
Fachliche Grundlagen
- DIN EN 13200-6:2020-11, Zuschaueranlagen, Teil 6: Demontierbare Tribünen. Geltungsbereich, Ausnahme für Tribünen mit weniger als 1 m Höhe der letzten Reihe und Abgrenzung zu EN 13814. Normauskunft DIN Media, dinmedia.de.
- MVStättVO § 27, Sportstadien mit mehr als 10.000 Besucherplätzen: Stehplätze in Blöcken für höchstens 2.500 Besucher, Abschrankungen mindestens 2,20 m, eigene Zugänge. Muster-Versammlungsstättenverordnung, Fassung Juli 2014; verbindlich ist die jeweilige Landesfassung.
- DGUV Vorschrift 17 § 6, Absturzsicherung ab mehr als 1 m Absturzhöhe. Herleitung siehe Glossarbeitrag Bühnenpodest.
- Produktdaten MOJO Rental: Reihentiefe 0,86 m mit 45°-Eckmodulen, Reihentiefe 1,00 m bei 25 cm Steigung je Reihe.
- Keine Angaben zu Traglasten, Achslasten oder Windgeschwindigkeiten: dafür liegt kein Datenblatt vor.