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Glossar

Windlast bei Veranstaltungen

Windlast bei Veranstaltungen ist die Kraft, die Wind auf Zelte, Bühnen und Tribünen überträgt. Dieser Beitrag erklärt die Normen, die vier Windzonen, den Rechenweg und die Betriebsgrenze im Prüfbuch.

8 Min. Lesezeit
Zuletzt aktualisiert: September 2026
DIN EN 1991-1-4 · 4 Windzonen · Fliegende Bauten
Kurzfassung

Windlast bei Veranstaltungen ist die Einwirkung des Windes auf temporäre Aufbauten: Druck auf die angeströmte Seite, Sog auf die abgewandte. Grundlage der Berechnung ist DIN EN 1991-1-4 mit Nationalem Anhang, für Zelte ab 50 m² Grundfläche zusätzlich DIN EN 13782. Deutschland hat vier Windzonen mit Basiswindgeschwindigkeiten von 22,5 bis 30,0 m/s. Die Betriebsgrenze bei Wind steht nicht in der Norm, sondern im Prüfbuch des einzelnen Fliegenden Baus.

01 — Definition

Was ist Windlast bei Veranstaltungen?

Windlast bei Veranstaltungen ist die Einwirkung, die strömende Luft auf temporäre Aufbauten wie Zelte, Bühnen, Tribünen und Werbeträger ausübt. Sie wirkt als Druck auf die angeströmte Fläche und als Sog auf die abgewandte, jeweils senkrecht zur Oberfläche. An großen Flächen kommt Reibung parallel zur Fläche dazu.

  • Druck auf die angeströmte Seite: Der Wind staut sich vor der Fläche und presst sie nach innen.
  • Sog oder Unterdruck auf der abgewandten Seite und an Ecken, Kanten und Dachrändern. Dort liegen die höchsten Werte, weil die Strömung abreißt.
  • Reibung parallel zur Oberfläche, spürbar erst bei langgestreckten Flächen wie großen Zeltdächern.

Der Sog ist bei Veranstaltungsaufbauten der kritischere Anteil. Ein Bühnendach wiegt wenig gegenüber der Kraft, die daran zieht; es hebt ab, bevor es kippt. Am Anfang jeder Aufbauplanung steht deshalb die Frage, welche Windlast am Standort anzusetzen ist.

02 — Normen

Welche Normen gelten für Windlasten?

Grundlage in Deutschland ist DIN EN 1991-1-4, der Eurocode 1 für Windeinwirkungen, zusammen mit dem Nationalen Anhang. Er legt fest, welche Werte im Bundesgebiet anzusetzen sind. Für Zelte für Veranstaltungen mit mehr als 50 m² Grundfläche gilt zusätzlich DIN EN 13782, die Sicherheitsnorm für Fliegende Bauten.

Der Nationale Anhang liefert die Windzonenkarte, die Basiswindgeschwindigkeiten und die Geschwindigkeitsdruckprofile bis 300 Meter Bauwerkshöhe. Diese Höhengrenze zeigt, für wen die Norm geschrieben ist: für Dauerbauwerke.

DIN EN 13782 rechnet dagegen die zeitweise Aufstellung ein. Ihre Windlasten gelten für Standorte mit einer Bezugswindgeschwindigkeit unter 28 m/s, in Deutschland also für die Windzonen 1 bis 3. Ab 28 m/s nennt die Norm Mindestwerte für den Tragsicherheitsnachweis, darunter eine Wiederkehrperiode von 10 Jahren und einen Beiwert für zeitweise Aufstellung von 0,8; die örtlichen Verhältnisse sind dann gesondert zu betrachten. Ein Zelt wird also nicht gegen dieselbe Sturmwahrscheinlichkeit bemessen wie ein Hallendach.

Verbindlich wird das über die Landesbauordnungen: § 76 MBO erklärt Zelte, Bühnen und Tribünen zu Fliegenden Bauten und verlangt eine Ausführungsgenehmigung, die Zelte unter 75 m² Grundfläche nicht brauchen. Diese 75 m² sind eine Genehmigungsschwelle, nicht die 50-m²-Anwendungsgrenze der DIN EN 13782. Die Länder führen DIN EN 13782 als Technische Baubestimmung ein und verweisen für den Windlastnachweis auf DIN EN 1991-1-4/NA. Antrag und Fristen stehen unter Veranstaltungsgenehmigung, die übrigen Begriffe im MOJO Glossar für Veranstaltungstechnik.

03 — Windzonen & Gelände

Windzonen und Geländekategorien in Deutschland

Deutschland ist in vier Windzonen eingeteilt. Jede Zone trägt einen Basiswert der Windgeschwindigkeit zwischen 22,5 und 30,0 m/s und daraus einen Basisgeschwindigkeitsdruck zwischen 0,32 und 0,56 kN/m². Dazu kommt die Geländekategorie: Sie beschreibt, wie rau die Umgebung in Anströmrichtung ist. Verbindlich ist die Windzonenkarte des Nationalen Anhangs; an einer Zonengrenze gilt der höhere Wert.

Die vier Windzonen in Deutschland mit typischer Lage, Basiswindgeschwindigkeit und Basisgeschwindigkeitsdruck
WindzoneTypische LageBasiswindgeschwindigkeit vb,0Basisgeschwindigkeitsdruck qb
1weite Teile des Binnenlands22,5 m/s0,32 kN/m²
2übriges Binnenland, Norddeutschland25,0 m/s0,39 kN/m²
3Küstenstreifen, Inseln der Ostsee27,5 m/s0,47 kN/m²
4Inseln der Nordsee30,0 m/s0,56 kN/m²

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  • Kategorie I: offene See und Küste mit Anströmung von der See, ebenso Seen mit mindestens 5 Kilometern Anlauflänge.
  • Kategorie II: niedrige Vegetation und einzelne weit auseinanderstehende Hindernisse, etwa landwirtschaftliche Flächen und Flugplätze.
  • Kategorie III: Vororte, Industriegebiete, Dauerwald und jedes Gelände mit gleichmäßiger Bebauung.
  • Kategorie IV: Stadtgebiete, in denen mindestens 15 % der Fläche bebaut sind und die mittlere Gebäudehöhe 15 Meter übersteigt.
  • Mischprofil Küste: Übergang der Kategorien I und II.
  • Mischprofil Binnenland: Übergang der Kategorien II und III, der Regelfall im Binnenland.

Veranstaltungsflächen liegen fast immer in den Kategorien II bis IV: Festwiese am Ortsrand, Parkplatz im Industriegebiet, Marktplatz in der Innenstadt. Die Umgebung senkt die Windlast aber nur in der Richtung, aus der der Wind kommt. Eine freie Achse über einen Fluss lässt ihn ungebremst auf den Aufbau treffen. Das gehört in die Flächenplanung.

Windzone oder Windlastzone? Beide bezeichnen dasselbe; der Nationale Anhang spricht von Windzonen, „Windlastzone” ist die im Bauwesen verbreitete Sprechweise. Auseinanderhalten muss man Windzone und Geländekategorie: die Windzone beschreibt das Windklima der Großregion, die Geländekategorie die Rauigkeit der Umgebung.

04 — Berechnung

Wie die Windlast berechnet wird

Die Berechnung folgt einer Kette. Sie beginnt bei der Basiswindgeschwindigkeit der Windzone, führt über Basisgeschwindigkeitsdruck und Böengeschwindigkeitsdruck und endet beim Winddruck auf das einzelne Bauteil. Jeder Schritt bringt einen Einfluss dazu: zuerst den Standort, dann Geländekategorie und Höhe, zuletzt die Form des Bauwerks.

  1. Windzone bestimmen. Der Standort liefert die Basiswindgeschwindigkeit vb,0, in Deutschland 22,5 bis 30,0 m/s.
  2. Basisgeschwindigkeitsdruck bilden. Aus der Geschwindigkeit ergibt sich qb, hierzulande 0,32 bis 0,56 kN/m².
  3. Geländekategorie und Höhe einrechnen. Rauigkeit der Umgebung und Bauwerkshöhe führen zum Böengeschwindigkeitsdruck qp, der mit der Höhe über Grund zunimmt.
  4. Aerodynamische Beiwerte ansetzen. Druck- und Kraftbeiwerte übersetzen qp in Druck und Sog auf Wände, Dachflächen, Ecken und Ränder. Sie hängen von Form, Dachform und Öffnungen ab.
  5. Lastfälle überlagern. Wind aus mehreren Richtungen, Wind zusammen mit Schnee, offener und geschlossener Bauzustand: Der Nachweis rechnet die Kombination.

Die Werte der Schritte 1 und 2 stehen in Tabellen des Nationalen Anhangs und lassen sich nachschlagen. Ab Schritt 3 gehört die Rechnung in die Hand eines Statikers. Die Beiwerte für ein Satteldach, ein einseitig geöffnetes Zelt und ein Bühnendach mit Rückwand unterscheiden sich um ein Mehrfaches.

Handanemometer, Tablet mit Niederschlagsradar und Spanngurte auf einem Tisch, dahinter zwei Planer bei der Vorbereitung
Windzone und Geländekategorie stehen vor dem Aufbau fest. Das Anemometer prüft am Veranstaltungstag nur die Betriebsgrenze.

Bei Fliegenden Bauten fällt dieser Nachweis nicht für die einzelne Veranstaltung an. Er gehört zum Bauwerkstyp und liegt beim Hersteller. Vor Ort bleibt die Prüfung, ob Windzone und geplanter Ausbauzustand zu diesem Nachweis passen. Die Messung am Veranstaltungstag ist eine andere Frage und steht unter Wettermonitoring Event.

05 — Einflussgrößen

Was die Windlast am Aufbau erhöht

Neben dem Standort bestimmt das Bauwerk selbst die Windlast. Höhe, Grundform, Dachform, Öffnungen und jede zusätzliche Fläche verändern die Kräfte an der Konstruktion. Bei Veranstaltungsaufbauten ändert sich genau das oft noch, nachdem der Nachweis vorliegt.

  • Höhe: Der Böengeschwindigkeitsdruck steigt mit der Bauwerkshöhe. Eine überdachte Tribüne bekommt am gleichen Standort mehr Last als ein Faltzelt.
  • Form und Grundfläche: Runde und abgespannte Formen leiten die Strömung besser ab als eine flache, breite Wand. Bei mobilen Bühnen mit Dach ist die Dachfläche die größte zusammenhängende Angriffsfläche.
  • Dachform: Flach-, Pult-, Sattel- und Rundbogendächer haben unterschiedliche Sogbeiwerte. An Rändern, Graten und Ecken entsteht der stärkste Unterdruck.
  • Öffnungen: Ein einseitig geöffnetes Zelt bekommt Innendruck; die Plane wird von innen gegen die Konstruktion gedrückt. Eine offene Seite ist keine Entlastung.
  • Bauzustand: Während Aufbau und Abbau ist die Konstruktion oft weder abgespannt noch ballastiert. Der Bauzustand ist ein eigener Lastfall und gehört auch in die Abbauplanung.

Der häufigste Fehler liegt nicht in der Berechnung, sondern danach. Ein Bühnendach wird mit Backdrop und Seitenplanen geschlossen, ein Absperrgitter trägt ein Banner über 20 Meter Länge. Jede dieser Flächen vergrößert die Windangriffsfläche gegenüber dem Zustand, für den der Nachweis gilt. Das Prüfbuch nennt die zulässigen Ausbauzustände; wer davon abweicht, braucht eine neue Betrachtung.

Im Winter tritt Wind zusammen mit Schnee auf. Die Norm überlagert beide Einwirkungen, weil die Schneelast das Dach nach unten drückt, während der Wind an derselben Fläche zieht. Für Weihnachtsmärkte ist diese Überlagerung häufig der bestimmende Lastfall, nicht der reine Sturm. Sie gehört in die Schlechtwetterplanung und in das Lastenheft Veranstaltung.

06 — Folgen

Was passiert, wenn die Windlast unterschätzt wird

Wird die Windlast zu niedrig angesetzt, versagt der Aufbau in einer von vier Formen. Er gleitet, er kippt, Bauteile heben ab, oder Anbauten fallen herunter. Der dritte und vierte Fall sind bei Veranstaltungen die gefährlichsten, weil Publikum unter und neben den Aufbauten steht.

  • Gleiten: Der Aufbau verschiebt sich waagerecht, weil Ballast oder Verankerung die Horizontalkraft nicht abtragen.
  • Kippen: Das Kippmoment aus der Windkraft übersteigt das rückhaltende Moment aus Eigengewicht und Ballast.
  • Abheben: Der Sog an Dach und Plane zieht leichte Bauteile aus der Verbindung. Zeltdächer und Planen sind zuerst betroffen.
  • Herunterfallen von Bauteilen: Banner, Scheinwerfer und Beschilderung lösen sich, lange bevor die Tragkonstruktion an ihre Grenze kommt.
Windlast bei Veranstaltungen: Pagodenzelt mit Abspanngurt auf ballastierter Palette im laufenden Betrieb
Im laufenden Betrieb entscheidet die Betriebsgrenze aus dem Prüfbuch, nicht das Gefühl für den Wind.

Alle vier Fälle gehören zur Standsicherheit: Die Windlast liefert die Einwirkung, der Standsicherheitsnachweis den Widerstand. Ballastierung für Bühnen und Aufbauten, Erdnägel und Abspannungen sind die Gegenmaßnahme; wie viel davon nötig ist, folgt aus der berechneten Windlast und nicht aus einem Erfahrungswert. In Risikobewertung und Sicherheitskonzept taucht Wind zweimal auf: als Bemessungsfall und als Ereignis im Betrieb.

07 — Verantwortung

Wer die Windlast verantwortet

Drei Rollen teilen sich die Windlast bei Veranstaltungen. Die Statik rechnet den Nachweis für den Bauwerkstyp, das Prüfbuch des Fliegenden Baus nennt die Betriebsgrenze als Windgeschwindigkeit, und der Veranstalter überwacht diese Grenze im Betrieb. Keiner der drei Schritte ersetzt einen anderen.

Rollen bei der Windlast: Beitrag und zugehöriges Dokument
RolleWas sie beiträgtDokument
Hersteller und StatikWindlastnachweis für den Typ, zulässige Ausbauzuständestatische Berechnung, Ausführungsgenehmigung
Prüfende Stelle, BauaufsichtPrüfung des Nachweises, Eintrag der BetriebsgrenzenPrüfbuch des Fliegenden Baus
Veranstalter, AufbauleitungAufstellung nach Vorgabe, Ballast, WindüberwachungAufbauprotokoll, Wetterprotokoll

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Die Betriebsgrenze verursacht die meisten Missverständnisse. Sie steht nicht in der Windlastnorm, sondern im Prüfbuch des einzelnen Bauwerks, und sie ist eine Windgeschwindigkeit, keine Windlast. Werte wie 90 oder 100 km/h aus Herstellerunterlagen gelten für ein bestimmtes Zelt in einem bestimmten Ausbauzustand. Eine allgemeine Grenze für Fliegende Bauten gibt es nicht.

Zwei Mitarbeiter in Arbeitskleidung prüfen bei Frost eine Checkliste, links Ballastplatten auf Palette
Ballast und Abspannung gehören in das Aufbauprotokoll, nicht in die Erinnerung.

In der Vermietungspraxis fällt die Lücke meist bei der Übergabe der Fläche auf: Der Aufbau steht nach Prüfbuch, aber der Ballast liegt versetzt, weil dort am Vortag die Anlieferung durchfuhr. Deshalb gehören die Standflächen der Ballastpaletten in den Site-Plan und die Ballastkontrolle in das Aufbauprotokoll, mit Uhrzeit und Namen. MOJO vermietet Zelte, Bühnen und Ballast; den Nachweis führt die Statik, die Kontrolle vor Ort die Aufbauleitung, und die Schnittstellen dazwischen regelt die Gewerkekoordination.

FAQ

Häufige Fragen

Windlast bei Veranstaltungen bezeichnet die Kraft, die Wind auf temporäre Aufbauten überträgt. Sie setzt sich aus Druck auf die angeströmte Fläche und Sog auf die abgewandte zusammen, beide senkrecht zur Oberfläche. Berechnet wird sie nach DIN EN 1991-1-4 mit Nationalem Anhang, für Zelte ergänzt durch DIN EN 13782.

In fünf Schritten, vom Standort zum einzelnen Bauteil:

  1. Windzone bestimmen, Basiswindgeschwindigkeit ablesen (22,5 bis 30,0 m/s).
  2. Basisgeschwindigkeitsdruck bilden (0,32 bis 0,56 kN/m²).
  3. Geländekategorie und Bauwerkshöhe einrechnen: Böengeschwindigkeitsdruck.
  4. Mit aerodynamischen Beiwerten in Druck und Sog umrechnen.
  5. Lastfälle überlagern: Windrichtungen, Wind mit Schnee, Bauzustände.

Vier. Der Nationale Anhang zu DIN EN 1991-1-4 ordnet jedem Standort eine davon zu.

Die vier Windzonen mit Basiswindgeschwindigkeit und Basisgeschwindigkeitsdruck
WindzoneBasiswindgeschwindigkeitBasisgeschwindigkeitsdruck
122,5 m/s0,32 kN/m²
225,0 m/s0,39 kN/m²
327,5 m/s0,47 kN/m²
430,0 m/s0,56 kN/m²

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Vier Kategorien und zwei Mischprofile:

  • Kategorie I: offene See und Küste mit Anströmung von der See.
  • Kategorie II: niedrige Vegetation, einzelne weit auseinanderstehende Hindernisse.
  • Kategorie III: Vororte, Industriegebiete, Dauerwald.
  • Kategorie IV: Stadtgebiete mit mindestens 15 % Bebauung und mittlerer Gebäudehöhe über 15 Meter.
  • Mischprofil Küste: Übergang der Kategorien I und II.
  • Mischprofil Binnenland: Übergang der Kategorien II und III.
Windlast und Standsicherheit im Vergleich
MerkmalWindlastStandsicherheit
Seite des NachweisesEinwirkungWiderstand
FrageWelche Kraft greift an?Hält der Aufbau dagegen?
GrundlageDIN EN 1991-1-4 mit Nationalem AnhangNachweis gegen Gleiten, Kippen, Abheben
ErgebnisDruck und Sog in kN/m²Ballast, Verankerung, Abspannung

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Verwandte Begriffe

Grundlagen

Fachliche Grundlagen

  • DIN EN 1991-1-4/NA, Nationaler Anhang zu Eurocode 1 Teil 1-4 (Windzonen, Basiswindgeschwindigkeit, Geschwindigkeitsdruckprofile).
  • Windzonen- und Basiswertabfrage nach DIN EN 1991-1-4 (Zuordnung Zone, vb,0, qb).
  • DIN EN 13782 „Fliegende Bauten – Zelte – Sicherheit”, Auslegungen und Erläuterungen des DIN-Normenausschusses Bauwesen (Anwendungsgrenze 50 m², Bezugswindgeschwindigkeit 28 m/s, Mindestwerte für zeitweise Aufstellung).
  • Einführungserlass Fliegende Bauten, Nds. MBl. Nr. 37/2012, Anlagenband, Land Niedersachsen (DIN EN 13782 und DIN EN 13814 als Technische Baubestimmungen, Windlastnachweis nach DIN EN 1991-1-4/NA).
  • Musterbauordnung (MBO) § 76 Fliegende Bauten (Ausführungsgenehmigung, Genehmigungsfreiheit für Zelte unter 75 m²).
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