Besucherkapazität: die zulässige Besucherzahl einer Veranstaltungsfläche
Die Besucherkapazität begrenzt, wie viele Besucher eine Fläche gleichzeitig aufnehmen darf. Sie entsteht aus mehreren unabhängigen Rechnungen, und zulässig ist immer die kleinste.
Die Besucherkapazität ist die höchste zulässige Besucherzahl einer Veranstaltungsfläche. Sie entsteht aus mehreren unabhängigen Rechnungen, und zulässig ist immer die kleinste. Die Grundfläche liefert nach § 1 Abs. 2 MVStättVO einen Wert, die Rettungswegbreite nach § 7 Abs. 4 einen zweiten. Liegt ein Genehmigungsbescheid vor, geht dessen Zahl allen eigenen Rechnungen vor.
Was ist die Besucherkapazität?
Die Besucherkapazität ist die höchste Besucherzahl, die auf einer Veranstaltungsfläche gleichzeitig zulässig ist. Hinter der Zahl stehen mehrere unabhängige Ermittlungen: Grundfläche, Rettungswegbreite, Genehmigungsbescheid und betriebliche Einschränkungen. Zulässig ist der kleinste dieser Werte. Die Besucherkapazität ist damit eine Obergrenze, keine Besucherprognose und kein Erfahrungswert.
Dieses Minimumprinzip trägt den ganzen Begriff. Ein Versammlungsraum, dessen Grundfläche 1.200 Besucher trägt, dessen Ausgänge aber nur 800 Personen abführen, hat eine Besucherkapazität von 800. Die höhere Zahl verfällt.
Die Zahl steht am Anfang der Planungskette. Aus ihr leiten sich Wartefläche, Einlassleistung, Sanitäreinheiten und Wegebreiten ab. Wie andere Kennzahlen im MOJO Glossar hat sie eine Rechtsfolge: Sie steht im Genehmigungsantrag und im Sicherheitskonzept.
Wie viele Besucher pro Quadratmeter zulässig sind
Nach § 1 Abs. 2 MVStättVO gilt ein Besucher je Quadratmeter Grundfläche bei Sitzplätzen an Tischen und in Ausstellungsräumen, zwei Besucher je Quadratmeter bei Sitzplätzen in Reihen. Für Stehplätze auf Stufenreihen rechnet die Verordnung mit zwei Besuchern je laufendem Meter. Nicht besucherzugängliche Flächen bleiben außer Betracht.
| Nutzungsart der Fläche | Bemessung nach § 1 Abs. 2 MVStättVO |
|---|---|
| Sitzplätze an Tischen | 1 Besucher je m² Grundfläche |
| Sitzplätze in Reihen | 2 Besucher je m² Grundfläche |
| Stehplätze auf Stufenreihen | 2 Besucher je laufendem Meter |
| Ausstellungsräume | 1 Besucher je m² Grundfläche |
| sonstige Stehplätze | mindestens 2 Besucher je m² |
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Die letzte Zeile wird oft falsch gelesen. „Mindestens zwei Besucher” ist eine Untergrenze für die anzunehmende Personenzahl, keine Obergrenze der Belegung. Wer dichteren Andrang erwartet, setzt den höheren Wert an und bemisst die Rettungswege danach.
In die Rechnung geht nur die Fläche ein, die Besucher betreten dürfen. Bühne, Backstage, Technikflächen, der Barriereraum vor der Bühne und abgesperrte Zonen zählen nicht mit. Ein Aufbau, der auf dem Plan großzügig wirkt, schneidet in der Praxis mehrere hundert Quadratmeter heraus. Wie sich diese Fläche aufteilt, steht in der Flächenplanung.
Daneben kursieren Flächenfaustwerte je Bestuhlung, etwa 0,7 bis 2,0 m² je Person. Das sind branchenübliche Planungswerte, keine Norm, und sie ersetzen die Bemessung nach § 1 Abs. 2 nicht.
Besucherkapazität in fünf Schritten berechnen
Die Berechnung läuft in fünf Schritten. Jeder Schritt kann die Zahl senken, keiner darf sie anheben.
- Besucherzugängliche Nettofläche ermitteln. Ziehen Sie von der Grundfläche alles ab, was Besucher nicht betreten: Bühne, Back of House, Technik, Bar, Buffet, Garderobe und Sperrzonen. Für gemischte Aufbauten nennen Planer Abzüge von 20 bis 35 Prozent. Diese Spanne ist eine Erfahrungsangabe, kein Rechenwert. Messen Sie am Site-Plan nach.
- Bemessungswert je Teilfläche anwenden. Teilen Sie die Nettofläche nach Nutzungsart auf. Eine Halle mit Reihenbestuhlung vorn und Stehplätzen dahinter hat zwei Bemessungsbereiche.
- Rettungswege gegenrechnen. Addieren Sie die lichten Breiten aller Ausgänge und rechnen Sie sie nach § 7 Abs. 4 MVStättVO in eine Personenzahl um.
- Behördliche und vertragliche Grenzen prüfen. Die Veranstaltungsgenehmigung nennt oft eine eigene Zahl, der Brandschutz eine weitere, der Vertrag mit der Location eine dritte.
- Kleinsten Wert festschreiben. Halten Sie fest, aus welcher Rechnung die gültige Zahl stammt. Diese Herleitung verlangt die Behörde, und sie trägt die Risikobewertung.
Ein Beispiel: Eine Halle hat 800 m² Grundfläche, davon 120 m² Bühne und 80 m² Betriebsfläche. Es bleiben 600 m², bei Stehplätzen also 1.200 Besucher. Vier Ausgänge mit je 1,20 m lichter Breite führen 800 Personen ab. Gültig sind 800. Abzüglich 60 Mitwirkender und Beschäftigter bleiben 740 Tickets.
Rettungswege begrenzen die Kapazität unabhängig von der Fläche
Die zweite Rechnung ist von der Fläche unabhängig. § 7 Abs. 4 MVStättVO verlangt für Rettungswege eine lichte Breite von mindestens 1,20 m je 200 Personen. Für Versammlungsstätten im Freien und für Sportstadien gilt derselbe Wert je 600 Personen.
| Art der Versammlungsstätte | Bemessung nach § 7 Abs. 4 MVStättVO |
|---|---|
| Versammlungsstätten in Gebäuden | 1,20 m lichte Breite je 200 Personen |
| Versammlungsstätten im Freien | 1,20 m lichte Breite je 600 Personen |
| Sportstadien | 1,20 m lichte Breite je 600 Personen |
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Entscheidend ist die lichte Breite, also das freie Maß zwischen den Bauteilen. Ein Türblatt, eine Barriere oder ein abgestellter Case verringern sie. Bei temporären Aufbauten schrumpft der Rettungsweg oft erst am Veranstaltungstag. Die Bemessung im Detail behandeln Fluchtwege und die Wegführung.
Beide Rechnungen liefern selten dasselbe Ergebnis. Bei Freiflächen und Zelten begrenzt meist der Rettungsweg, bei Räumen mit Bankettbestuhlung meist die Fläche. Prüfen Sie beide.
Besucherkapazität, Besucherzahl und Personenzahl
Drei Zahlen werden vermischt und meinen Verschiedenes. Die Besucherkapazität ist ein Grenzwert, die Besucherzahl ein Istwert, die Personenzahl die Summe aller Anwesenden. Für die Rettungswege zählt die Personenzahl, für den Ticketverkauf nur der Besucheranteil.
| Begriff | Was gemeint ist | Wofür die Zahl gebraucht wird |
|---|---|---|
| Besucherkapazität | höchste zulässige Zahl gleichzeitig anwesender Besucher | Genehmigung, Ticketkontingent, Einlass |
| Besucherzahl | tatsächlich anwesende Besucher zu einem Zeitpunkt | Betriebskontrolle, Zählung am Einlass |
| Personenzahl | Besucher plus Mitwirkende plus Beschäftigte | Bemessung der Rettungswege |
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Der Unterschied kostet Plätze. Bei einer Produktion mit 40 Crewmitgliedern, 15 Künstlern und 25 Servicekräften sind 80 Personen belegt, bevor der erste Besucher das Gelände betritt. Die laufende Besucherzahl erfassen Zählsysteme an den Einlassspuren; sie belegen die Einhaltung und gehören zum Crowd Management.
Wann die Versammlungsstättenverordnung greift
Nicht jede Veranstaltung fällt unter die Verordnung. Die Musterfassung setzt Schwellen nach Nutzungsart; erst oberhalb dieser Werte gelten die Bemessungsregeln der §§ 1 und 7.
- Mehr als 200 Besucher in einem Versammlungsraum. Mehrere Räume werden zusammengerechnet, wenn sie gemeinsame Rettungswege haben.
- Mehr als 1.000 Besucher bei Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen und bei Freisportanlagen, soweit die Besucherbereiche aus baulichen Anlagen bestehen.
- Mehr als 5.000 Besucherplätze auf Tribünen lösen eine eigene Anforderung aus: unverrückbar befestigte Einzelsitzplätze. Das ist eine Ausstattungsregel, keine Anwendungsschwelle.
- Unterhalb der Schwellen bleibt die Kapazität begrenzt, nur durch andere Vorschriften und durch den Mietvertrag.
Ein Punkt wird übersehen: Die MVStättVO ist eine Musterverordnung ohne eigene Rechtskraft. Verbindlich ist die Fassung des jeweiligen Bundeslandes, und die Länder weichen bei Schwellen und Ausnahmen ab. Prüfen Sie vor jeder Berechnung die Landesfassung.
Kapazität auf Freiflächen und temporären Aufbauten
Auf Wiesen, Parkplätzen und Industriebrachen entsteht die nutzbare Fläche erst durch den Aufbau. Anders als in einer Halle steht die Grundfläche nicht fest, sondern ergibt sich aus Untergrund, Bodenbelag, Zeltkonstruktion und Zufahrt. Diese vier Größen begrenzen die Besucherkapazität, bevor ein Bemessungswert angewendet wird.
- Untergrund und Gefälle. Stark geneigte oder aufgeweichte Bereiche sind für Stehplätze nicht nutzbar.
- Ballast und Abspannung. Jeder Quadratmeter unter Ballastgewichten, Erdnägeln und Abspannungen ist gesperrt, und die Standsicherheit lässt sich nicht zugunsten der Fläche verhandeln.
- Kabelbrücken und Traversenfüße. Sie verengen Rettungswege und mindern die anrechenbare Breite.
- Zufahrt und Aufstellflächen. Freizuhaltende Achsen für Rettungsfahrzeuge sind Sperrflächen. Das Zufahrtsmanagement legt sie fest.
MOJO vermietet Zelte in unterschiedlichen Grundflächen; die überdachte Grundfläche ist der erste Wert, aus dem sich die zulässige Personenzahl ableiten lässt. Aus der Aufbaubegleitung kennen wir die Differenz zwischen Planungsfläche und tatsächlich zugänglicher Fläche: Sie fällt bei temporären Aufbauten größer aus als in festen Räumen. Rechnen Sie deshalb nach dem Aufbau nach, nicht nur davor. Die Reihenfolge der Gewerke steuert die Aufbauplanung.
Was die Kapazitätszahl im Betrieb auslöst
Die Besucherkapazität hat unmittelbare Betriebsfolgen. Aus ihr ergeben sich Einlassleistung, Wartefläche, Sanitärausstattung und Personalstärke. Wer die Zahl spät festlegt, dimensioniert diese vier Bereiche auf Verdacht.
- Einlass. Die Kapazität geteilt durch die geplante Einlassdauer ergibt die Zahl der Kontrollspuren. Einlassschleusen zur Personenvereinzelung setzen die Grenze am Zugang durch.
- Wartefläche. Vor jeder Spur staut sich eine Menge, deren Fläche mitgeplant wird. Die Bemessung steht bei Wartezonen.
- Sanitär. Die Zahl der Sanitäreinheiten für Veranstaltungen folgt direkt der zugrunde gelegten Besucherzahl und wirkt auf den Besucherkomfort.
- Wege und Personal. Wegebreiten, Ordnerzahl und Positionen richten sich nach der Kapazität; die Umsetzung beschreibt die Besucherlenkung.
Umgekehrt gibt es prüfbare Gründe, die rechnerische Zahl zu senken: Engstellen im Wegenetz, zu geringe Ordnerstärke, eingeschränkte Sicht auf die Fläche und kurzfristige Aufbauten. Jede Reduktion gehört mit Grund, Datum und verantwortlicher Person dokumentiert, sonst ist sie später nicht belastbar. Wetterbedingte Fälle hält die Schlechtwetterplanung fest.
Häufige Fragen
Die Besucherkapazität ist die höchste Besucherzahl, die auf einer Veranstaltungsfläche gleichzeitig zulässig ist. Sie ergibt sich aus mehreren unabhängigen Ermittlungen, unter anderem aus Grundfläche und Rettungswegbreite. Gültig ist stets der kleinste Wert. Liegt ein Genehmigungsbescheid vor, geht dessen Zahl allen eigenen Rechnungen vor.
- Besucherzugängliche Nettofläche ermitteln, Bühne und Betriebsflächen abziehen.
- Bemessungswert nach § 1 Abs. 2 MVStättVO je Nutzungsart anwenden.
- Lichte Breiten der Rettungswege nach § 7 Abs. 4 in eine Personenzahl umrechnen.
- Genehmigung, Brandschutzkonzept und Mietvertrag auf abweichende Werte prüfen.
- Kleinsten Wert festschreiben und die Herleitung dokumentieren.
| Besucherkapazität | Besucherzahl | |
|---|---|---|
| Art | Grenzwert | Istwert |
| Zeitpunkt | vorher ermittelt | im Betrieb gemessen |
| Verwendung | Genehmigung, Tickets | Kontrolle |
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| Nutzungsart | § 1 Abs. 2 MVStättVO |
|---|---|
| Sitzplätze an Tischen | 1 Besucher je m² |
| Sitzplätze in Reihen | 2 Besucher je m² |
| Ausstellungsräume | 1 Besucher je m² |
| sonstige Stehplätze | mindestens 2 Besucher je m² |
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- Lichte Breite und Anzahl der Rettungswege nach § 7 Abs. 4 MVStättVO
- Zahl im Genehmigungsbescheid und im Brandschutzkonzept
- Engstellen im Wegenetz und eingeschränkte Sicht auf die Fläche
- Verfügbare Ordnerstärke und Einlassleistung
- Vertragliche Grenzen der Location und wetterbedingte Sperrungen
Verwandte Begriffe
Fachliche Grundlagen
- Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO), Fassung Juli 2014, Fachkommission Bauaufsicht: https://www.is-argebau.de/Dokumente/4231724917250.pdf (§ 1 Abs. 1 Anwendungsbereich, § 1 Abs. 2 Bemessung der Besucherzahl, § 7 Abs. 4 Bemessung der Rettungswege, § 10 Sitzplätze)
- Verbindlich ist jeweils die Versammlungsstättenverordnung des Bundeslandes; die Musterfassung hat keine eigene Rechtskraft.