Veranstaltungsbegehung: Beteiligte, Prüffelder und Protokoll
Eine Veranstaltungsbegehung prüft die fertig aufgebaute Fläche gegen die Auflagen der Genehmigung. Dieser Eintrag trennt sie von der Locationbesichtigung und der technischen Begehung, benennt die Beteiligten und die Prüffelder und zeigt, was ein Protokoll tragfähig macht.
Die Veranstaltungsbegehung ist der Ortstermin vor der Nutzung. Veranstalter, Behörden und ausführende Gewerke gehen die aufgebaute Fläche ab und prüfen, ob sie der Genehmigung entspricht. Geprüft werden Brandschutz, Flucht- und Rettungswege, Sanitätsdienst, Ordnungsdienst, Beleuchtung und Notstrom. Am Ende steht ein Protokoll mit Mangel, Frist, verantwortlicher Person und Nachweisform. Die Fristen setzt die Kommune, nicht der Bund.
Was ist eine Veranstaltungsbegehung?
Eine Veranstaltungsbegehung ist der gemeinsame Ortstermin von Veranstalter, Behörden und ausführenden Gewerken, der vor der Nutzung prüft, ob die aufgebaute Fläche den Auflagen der Genehmigung entspricht. Sie liegt nach dem Aufbau und vor der Türöffnung. Das Ergebnis ist ein Protokoll, das offene Mängel mit Frist und verantwortlicher Person festhält.
Eine Begehung ist allgemein die Prüfung eines Ortes durch Augenschein statt am Schreibtisch. Im Veranstaltungsbereich trägt das Wort drei Termine, die sich in Zweck, Besetzung und Rechtsfolge unterscheiden.
Vier Merkmale grenzen die Veranstaltungsbegehung gegen die beiden anderen Termine ab:
- Zeitpunkt: nach dem Aufbau, vor der ersten Nutzung
- Maßstab: der Genehmigungsbescheid mit seinen Auflagen und das Sicherheitskonzept
- Besetzung: die Behörden, die im Verfahren Stellung genommen haben, und die Gewerke, die einen Mangel abstellen können
- Ergebnis: Freigabe, Freigabe unter Auflagen oder Nachbesserung mit Frist
Nicht jede Veranstaltung bekommt einen solchen Termin. Ob die Behörde begeht, entscheidet sie im Genehmigungsverfahren, meist zusammen mit der Frage nach dem Sicherheitskonzept. Die übrigen Begriffe dazu stehen im MOJO-Glossar.
Drei Termine, ein Wort: welcher ist gemeint?
Gemeint ist der Termin vor der Nutzung. Drei Termine tragen im Alltag denselben Namen: Die Locationbesichtigung entscheidet über die Anmietung, die technische Begehung über den Aufbau, die Veranstaltungsbegehung über die Nutzung. Vom Abnahmetermin aus gesehen liefern die beiden früheren Termine das Material, gegen das später geprüft wird.
| Termin | Entscheidet über | Was er für die Veranstaltungsbegehung liefert |
|---|---|---|
| Locationbesichtigung | die Anmietung | Maße, Nutzlast und die Auflagen, die am Haus bereits hängen |
| Technische Begehung | den Aufbau | Aufbauplan, Hängeplan und Materialbedarf als Prüfgrundlage |
| Veranstaltungsbegehung | die Nutzung | Abnahmevermerk oder Auflagen vor der Türöffnung |
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Hier geht es um den Termin, an dem nichts mehr geplant und nur noch verglichen wird: gebaute Fläche gegen genehmigte Fläche.
Wer an der Veranstaltungsbegehung teilnimmt
An der Veranstaltungsbegehung nehmen die Stellen teil, die im Genehmigungsverfahren Stellung genommen haben, dazu die Gewerke, die einen Mangel noch am selben Tag abstellen können. Wer nur zusieht, verlängert den Termin. Die Runde ist deshalb nach Zuständigkeit besetzt, nicht nach Rang.
- Ordnungsamt: führt den Termin, bündelt die Auflagen, entscheidet über die Freigabe
- Feuerwehr und Brandschutzdienststelle: Rettungswege, Zufahrten für Einsatzfahrzeuge, Brandsicherheitswache
- Bauordnungsamt: Standsicherheit, Tribünen, Abnahme fliegender Bauten
- Straßenverkehrsbehörde: Sperrungen, Umleitungen, Anlieferung
- Polizei: Lage im Umfeld, An- und Abreise der Besucher
- Veranstalter und Ordnungsdienstleiter: verantwortlich für die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen
- Ausführende Gewerke: Veranstaltungstechnik, Aufbauleitung, Vermieter der Infrastruktur
In größeren Städten bündelt ein Koordinierungsgremium beim Ordnungsamt diese Runde und benennt eine zentrale Ansprechperson; Münster arbeitet so. Deshalb genügt ein Termin statt fünf Rundgängen. Auf der Seite des Aufbaus hält die Gewerkekoordination dagegen, begleitet meist vom On-Site Supervisor.
Was die Veranstaltungsbegehung prüft
Geprüft wird, was die Genehmigung der Veranstaltung als Auflage nennt. In der Praxis wiederholen sich sechs Felder: Brandschutz, Flucht- und Rettungswege, Sanitätsdienst, Ordnungsdienst, Beleuchtung und Notstrom sowie bauliche Anlagen. Dazu kommt alles, was im Sicherheitskonzept steht, denn die Behörde misst die Fläche gegen dieses Dokument.
| Prüffeld | Woran es im Termin gemessen wird |
|---|---|
| Brandschutz | freie Feuerwehrzufahrten, Löschmittel an den benannten Stellen, Brandsicherheitswache besetzt |
| Flucht- und Rettungswege | lichte Breite, Kennzeichnung, Beleuchtung, freie Führung bis ins Freie |
| Sanitätsdienst | Standort, Zufahrt, vereinbarte Stärke |
| Ordnungsdienst | Zahl der Kräfte, Leitung, Erreichbarkeit |
| Beleuchtung und Notstrom | Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzstromversorgung, Funktionsprobe |
| Bauliche Anlagen | Standsicherheit, Ballastierung, Abnahme fliegender Bauten |
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Die lichte Breite ist der Punkt, an dem am häufigsten nachgebessert wird. § 7 Abs. 4 MVStättVO verlangt für jeden Teil eines Rettungswegs mindestens 1,20 m je 200 darauf angewiesene Personen; verbindlich ist die Landesfassung. Die Bemessung steht unter Fluchtwege, die Prüftiefe unter Brandschutz. Fliegende Bauten sind nach § 76 Abs. 6 MBO erst nach Anzeige mit Prüfbuch und Gebrauchsabnahme nutzbar (Fliegender Bau). Fehlt die Kennzeichnung, muss sie kurzfristig auf die Fläche: Notausgangskennzeichnung mieten und Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Ausstattung sind bei MOJO typische Anfragen am Tag nach einer Begehung.
Was an der Fläche geprüft wird, nicht am Plan
Die Begehung prüft Zustände, die kein Plan zeigt. Ein Rettungsweg misst im Lageplan 1,20 m und auf der Fläche 0,95 m, weil ein Absperrgitter mit Standfuß daneben steht. Solche Abweichungen entstehen beim Aufbau und fallen nur vor Ort auf.
- Untergrund und Bodenschutz: trägt die Fahrstraße die Einsatzfahrzeuge, auch nach Regen (Bodenschutzkonzept)
- Lastannahmen: Ballast, Punktlasten und zulässige Flächenlast am tatsächlichen Aufstellort
- Zufahrtsmaße und Zeitfenster: Kurvenradien, Durchfahrtshöhen, Anlieferfenster (Zufahrtsmanagement)
- Wegebreiten in der Realität: gemessen zwischen den aufgebauten Kanten, nicht zwischen den Planlinien
- Abtrennung und Zonen: was Besucher erreichen können und was ihnen verschlossen bleibt (Zonenkonzept)
- Stolperstellen: Leitungen, Übergänge, Plattenstöße (Kabelbrücken für offen liegende Leitungen)
MOJO vermietet die Infrastruktur, die in diesen Punkten geprüft wird. Der wiederkehrende Befund aus dieser Rolle: Selten fehlt eine Position, meistens steht sie zwei Meter weiter links als geplant, und der Rettungsweg dahinter ist zu schmal. Im Termin kostet das zwanzig Minuten, unbemerkt die Türöffnung.
Wann ein Sicherheitskonzept Pflicht wird und welche Fristen gelten
Ein Sicherheitskonzept wird verlangt, wenn die Art der Veranstaltung es erfordert. § 43 Abs. 1 MVStättVO stellt darauf ab, nicht auf eine feste Zahl. Ab mehr als 5.000 Besucherplätzen verlangt Absatz 2 das Konzept im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden, insbesondere Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten.
Die Kommunen prüfen Gelände, Infrastruktur und Rahmenbedingungen im Einzelfall; die Stadt Münster nennt genau diese Prüfung als Maßstab. Das Risiko entsteht aus der Kombination dieser Faktoren, nicht aus der Besucherzahl allein. Was das Konzept enthält, steht unter Sicherheitskonzept, die Bewertung der Anlässe unter Risikobewertung.
| Kommune | Unterlage | Frist vor der Veranstaltung |
|---|---|---|
| Bonn | Sicherheitskonzept | 6 Monate |
| Bonn | Personalliste des Sicherheitsdienstes | 2 Wochen |
| Bonn | Antrag für Sonderbauten | 14 Tage |
| Münster | Anzeigebogen | 4 Monate |
| Münster | Sicherheitskonzept | 3 Monate |
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Diese Fristen sind kommunale Beispiele, keine bundesweite Regel. Sie zeigen die Größenordnung: Wer vier bis sechs Monate vor der Veranstaltung nichts eingereicht hat, bekommt den Termin nicht mehr in den Kalender. Das Verfahren steht unter Veranstaltungsgenehmigung, die Regeln für geschlossene Häuser unter Versammlungsstätte.
Wie eine Veranstaltungsbegehung abläuft
Der Termin folgt dem Weg der Besucher und der Einsatzkräfte, nicht der Reihenfolge der Auflagen im Bescheid. Sechs Schritte führen vom Sammelpunkt zur Freigabe.
- Sammeln am Eingang, Vorlage von Genehmigung, Sicherheitskonzept und Abnahmebescheinigungen.
- Besucherwege abgehen: Zugang, Einlass, Wartezone, Fläche.
- Rettungswege und Feuerwehrzufahrten abgehen und messen, mit Maßband statt nach Augenmaß.
- Bauliche Anlagen prüfen und die Nachweise dazu einsehen.
- Funktionsproben: Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzstrom, Durchsage.
- Abschluss: Protokoll schreiben, Mängel mit Frist versehen, über die Freigabe entscheiden.
Zwei weitere Termine sind der Normalfall, sobald Bodenschutz verlegt wird: Vor dem Aufbau hält eine Beweissicherungsbegehung den Zustand der Fläche fest, nach dem Abbau eine zweite. Schäden dazwischen beseitigt der Veranstalter. Die Stadt Bonn schreibt beide samt Protokoll vor. Den Rahmen setzen Aufbauplanung und Abbauplanung.
Was ein Begehungsprotokoll enthalten muss
Ein Begehungsprotokoll trägt nur, wenn zu jedem Befund vier Angaben stehen: der Mangel, die Frist, die verantwortliche Person und die Form des Nachweises. Fehlt eine davon, ist der Eintrag eine Notiz und kein Nachweis. Daran scheitern Protokolle, sobald jemand nachfragt.
Die ersten vier Punkte gehören zu jedem Befund, die beiden letzten zum Protokoll als Ganzes:
- Mangel: was konkret abweicht, mit Ort und Maß, nicht „Rettungsweg zu schmal“
- Frist: Datum und Uhrzeit, nicht „vor Veranstaltungsbeginn“
- Verantwortliche Person: Name und Gewerk, nicht „der Veranstalter“
- Nachweisform: Foto, Prüfbescheinigung, zweiter Termin oder schriftliche Freigabe
- Datum, Teilnehmerliste und Unterschriften: wer anwesend war und was er gesehen hat
- Fotos mit Referenzmaß: ein Maßband oder ein bekanntes Maß im Bild
Die Auflagen aus dem Protokoll gehören in die Sicherheitsunterweisung des Personals, sonst kennt sie am Veranstaltungstag niemand.
Wer einen Mangel abstellt und wer haftet
Abstellen muss den Mangel, wer die Sache beherrscht: das Gewerk, das die Position aufgebaut hat. Verantwortlich gegenüber der Behörde bleibt der Veranstalter, in der Versammlungsstätte zusätzlich der Betreiber. Diese beiden Ebenen fallen selten zusammen, und genau dort entstehen die teuren Missverständnisse.
§ 38 MVStättVO trennt die Pflichten von Betreiber, Veranstalter und Beauftragten. Vertraglich lässt sich die Ausführung weitergeben, die Verantwortung gegenüber der Behörde nicht. Für MOJO als Vermieter heißt das: Wir liefern, stellen auf und weisen ein. Die Standsicherheit weist nach, wer aufgebaut hat.
Häufige Fragen
Eine Veranstaltungsbegehung ist der Ortstermin nach dem Aufbau und vor der Nutzung. Veranstalter, Behörden und ausführende Gewerke gehen die Fläche gemeinsam ab und prüfen sie gegen die Auflagen der Genehmigung und gegen das Sicherheitskonzept. Ergebnis sind ein Protokoll und die Entscheidung über die Freigabe.
- Unterlagen vorlegen: Genehmigung, Sicherheitskonzept, Abnahmebescheinigungen.
- Besucherwege abgehen: Zugang, Einlass, Wartezone, Fläche.
- Rettungswege und Feuerwehrzufahrten messen.
- Bauliche Anlagen und ihre Nachweise prüfen.
- Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzstrom und Durchsage erproben.
- Protokoll schreiben, Mängel mit Frist versehen, Freigabe erteilen.
- Ordnungsamt, das den Termin führt
- Feuerwehr und Brandschutzdienststelle
- Bauordnungsamt bei Tribünen und fliegenden Bauten
- Straßenverkehrsbehörde bei Sperrungen und Zufahrten
- Polizei bei Lagen im öffentlichen Raum
- Veranstalter, Ordnungsdienstleiter und die aufbauenden Gewerke
| Veranstaltungsbegehung | Locationbesichtigung | |
|---|---|---|
| Frage | Darf so genutzt werden? | Passt dieser Ort? |
| Zeitpunkt | nach dem Aufbau | vor dem Mietvertrag |
| Ergebnis | Freigabe oder Auflagen | Besichtigungsprotokoll |
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Die Frist setzt die Kommune. Münster verlangt den Anzeigebogen vier Monate vorher, Bonn das Sicherheitskonzept sechs Monate vorher. Für eine Fläche im öffentlichen Raum gelten längere Fristen als für eine geschlossene Halle.
Verwandte Begriffe
Fachliche Grundlagen
- § 43 Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO, Fassung Juli 2014, Fachkommission Bauaufsicht): Sicherheitskonzept nach Art der Veranstaltung, ab mehr als 5.000 Besucherplätzen im Einvernehmen mit den Sicherheitsbehörden. Ebenda § 7 Abs. 4 (1,20 m je 200 Personen) und § 38 (Pflichten von Betreiber und Veranstalter). Verbindlich ist die Landesfassung. https://www.is-argebau.de/Dokumente/4231724917250.pdf
- § 76 Abs. 6 Musterbauordnung: fliegende Bauten erst nach Anzeige mit Prüfbuch und Gebrauchsabnahme nutzbar; verbindlich ist die Landesbauordnung. https://dejure.org/gesetze/MBO/76.html
- Stadt Bonn, Hinweise für Veranstaltende: https://www.bonn.de/bonn-erleben/ausgehen-und-erleben/hinweise-fuer-veranstaltende.php
- Stadt Münster, Ordnungsamt, Sicherheitskonzepte: https://www.stadt-muenster.de/ordnungsamt/allgemeines-ordnungswesen/sicherheitskonzepte