Was ist Flächenplanung?
Die Fläche ist da, der Bedarf auch. Flächenplanung entscheidet, welcher Bereich welche Funktion trägt und wie viele Teilnehmer die Verordnung darauf zulässt.
Flächenplanung teilt eine Veranstaltungsfläche nach Funktion und Bedarf auf: Publikum, Bühne, Catering, Rettungswege, Logistik. Die Versammlungsstättenverordnung bemisst die zulässige Besucherzahl aus der Grundfläche. Flächen, die Besucher nicht betreten können, zählen dabei nicht mit. Wer die Pflichtflächen erst nach der Publikumsfläche einplant, plant zweimal.
Definition: Was ist Flächenplanung?
Flächenplanung ist die Aufteilung und Zuordnung einer Veranstaltungsfläche nach Funktion und Bedarf. Sie legt fest, welcher Bereich Publikum aufnimmt, wo Bühne, Catering und Sanitär liegen, welche Wege frei bleiben und wie viel Fläche die Logistik hinter der Bühne braucht. Ergebnis ist eine belastbare Flächenbilanz für den Veranstaltungsort.
Der Begriff ist doppelt belegt. In der Bauleitplanung meint Flächenplanung den Flächennutzungsplan nach BauGB, also die kommunale Widmung von Bauland. Dieser Eintrag behandelt ausschließlich die Veranstaltungsfläche. Zwei Größen steuern jede Entscheidung: die Nutzung eines Bereichs und die Zahl der Teilnehmer, die er tragen soll. Aus beiden folgt die Anforderung an Zuschnitt, Untergrund und Anbindung. Ein Zelt auf einer Wiese ohne befahrbaren Zugang ist geplant, aber nicht nutzbar. Weitere Planungsbegriffe stehen im MOJO Glossar.
Flächenplanung, Site Plan und Aufbauplanung
Flächenplanung, Site Plan und Aufbauplanung beschreiben drei verschiedene Arbeitsschritte an derselben Fläche. Die Flächenplanung entscheidet, welche Funktion welchen Bereich bekommt. Der Site Plan stellt dieses Ergebnis maßstäblich dar. Die Aufbauplanung regelt den zeitlichen Ablauf, also in welcher Reihenfolge und in welchem Zeitfenster die Bereiche entstehen.
| Begriff | Leitfrage | Ergebnis |
|---|---|---|
| Flächenplanung | Welche Funktion braucht wie viel Fläche? | Flächenbilanz und Zuordnung |
| Site Plan | Wie liegen die Flächen zueinander? | maßstäblicher Geländeplan |
| Aufbauplanung | Wann entsteht welcher Bereich? | Terminplan mit Zeitfenstern |
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Auf Messen setzt die Messegesellschaft den Rahmen und weist Standflächen zu; dieser Fall steht in der Messeplanung. Untergrund, Bodenschutz und Wegeführung im Aufbau behandelt die Aufbauplanung. Für die Flächenplanung bleibt die Zuordnung.
Welche Flächenarten gibt es auf einer Veranstaltungsfläche?
Eine Veranstaltungsfläche zerfällt in fünf Gruppen: Publikumsflächen, Bühnen- und Programmflächen, Servicezonen, Betriebsflächen und Verkehrsflächen. Die ersten drei sieht der Besucher, die letzten zwei tragen den Betrieb. Für die Bemessung der Besucherzahl ist die Unterscheidung entscheidend, weil nur zugängliche Flächen mitzählen.
- Publikumsflächen. Sitz- und Stehplätze, Wartezonen vor dem Einlass, Sichtbereiche. Wie die Wartefläche bemessen wird, steht in Wartezonen.
- Bühnen- und Programmflächen. Bühne, Regie, Sichtachsen und der Bereich für den Front of House.
- Servicezonen. Catering, Ausschank, Sanitär, Garderobe, Ticketing. Sanitär und Stromverteilung hängen an der mobilen Infrastruktur.
- Betriebsflächen. Anlieferung, Lager, Produktionsbüro und Crew-Bereiche für das Personal: das Back of House, räumlich getrennt vom Publikum.
- Verkehrsflächen. Fahrwege, Rettungswege, Gänge. Sie sind Pflicht, nicht Rest.
Die Zuordnung entscheidet über Material. Wiesen, Fahrwege und Aufbauflächen tragen erst mit Bodenabdeckungen, die Flächen befahrbar und begehbar machen. Die Trennung zwischen zwei Funktionsbereichen setzt ein Mobilzaun zur Abgrenzung einzelner Veranstaltungsflächen um.
Von der Fläche zur zulässigen Personenzahl
Die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) rechnet die zulässige Besucherzahl einer Veranstaltung aus der Grundfläche, nicht aus der Ausstattung. § 1 Abs. 2 nennt vier Bemessungswerte. Verbindlich ist immer die Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes; die Musterfassung liefert nur den Wortlaut, an dem sich die Länder orientieren.
| Nutzung | Bemessungswert nach § 1 Abs. 2 MVStättVO |
|---|---|
| Sitzplätze an Tischen | 1 Person je m² Grundfläche |
| Sitzplätze in Reihen und Stehplätze | 2 Personen je m² Grundfläche |
| Stehplätze auf Stufenreihen | 2 Personen je laufendem Meter |
| Ausstellungsräume | 1 Person je m² Grundfläche |
| Für Besucher nicht zugängliche Flächen | zählen nicht mit |
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Drei Konsequenzen folgen daraus. Erstens: Brutto ist nicht nutzbar. Bühne, Back of House, Technikflächen und abgesperrte Bereiche fallen aus der Bemessung heraus. Zweitens: Die Bestuhlungsform verändert die zulässige Zahl bei gleicher Fläche, weil § 1 Abs. 2 für Reihen und für Tische verschiedene Werte nennt. Drittens: Die Bemessung ist eine Obergrenze, nicht das Ziel.
Ab welcher Besucherzahl die Verordnung überhaupt greift, regelt § 1 Abs. 1: mehr als 200 Besucher in Versammlungsräumen, mehr als 1.000 bei Versammlungsstätten im Freien, mehr als 5.000 in Sportstadien. Den Stehplatzwert und die Bemessung der Wartefläche vertieft Wartezonen.
Bestuhlung und ihre Wirkung auf die Fläche
Die Bestuhlungsform entscheidet, wie viele Teilnehmer eine gegebene Fläche bei einer Veranstaltung aufnimmt und wie viel davon für Gänge abgeht. Reihenbestuhlung nutzt die Fläche am dichtesten, Bankett mit runden Tischen am lockersten. Die MVStättVO regelt dazu nicht die Dichte, sondern die Geometrie der Reihen.
- Reihenlänge. Höchstens 10 Sitzplätze seitlich eines Gangs, höchstens 20 zwischen zwei Seitengängen (§ 10 MVStättVO).
- Durchgangsbreite. Zwischen zwei Sitzplatzreihen mindestens 0,40 m lichte Durchgangsbreite (§ 10 MVStättVO).
- Planungspflicht. Bestuhlungs- und Rettungswegeplan im Maßstab von mindestens 1:200 (§ 44 Abs. 5 MVStättVO).
Für Bankett, Buffet, Stehempfang und Konferenz liegen keine verordneten Flächenwerte je Person vor. Eine allgemein gültige Regel gibt es dafür nicht, und wer mit Zahlen aus fremden Checklisten plant, übernimmt fremde Annahmen. Belastbar ist der umgekehrte Weg: Tischgröße, Stuhlmaß und Gangbreite auf der konkreten Fläche auslegen und das Ergebnis gegen § 1 Abs. 2 prüfen.
Pflichtflächen ohne Nutzwert
Pflichtflächen tragen kein Publikum und erzeugen keinen Umsatz, sind aber nicht verhandelbar: Rettungswege, Bewegungsflächen, Anlieferung, Sanitär, Lager. In der Fabrikplanung gelten sie als Verschwendung. Bei Veranstaltungen sind sie die Voraussetzung dafür, dass die Publikumsfläche überhaupt genehmigt wird. Wer sie zuletzt einplant, verliert Publikumsfläche.
- Rettungswege. Ihre lichte Breite bemisst sich nach der Personenzahl. Die Werte und die Staffelung stehen in Fluchtwege.
- Betriebsflächen. Anlieferung, Lager und Crew-Bereiche liegen im Back of House, getrennt von den Besucherwegen.
- Verkehrsflächen. Fahrwege für Anlieferung und Abtransport plant die Eventlogistik gemeinsam mit der Flächenplanung.
- Bewegungsflächen für die Feuerwehr. Die Maße gibt die zuständige Brandschutzdienststelle vor; sie unterscheiden sich je Bundesland.
Sanitär- und Lagerflächen richten sich nach Besucherzahl, Dauer und Angebot. Einen allgemein gültigen Schlüssel nennt die MVStättVO nicht, die Auflage kommt aus der Genehmigung. Welche Einheiten dort stehen, klärt die mobile Infrastruktur.
Wie erstellt man eine Flächenplanung für eine Veranstaltung?
Eine Flächenplanung entsteht in sieben Schritten, von der Aufnahme des Veranstaltungsorts bis zur Freigabe durch die Behörde. Die Planung beginnt bei der Fläche, nicht beim Wunschprogramm: Erst wenn Zuschnitt, Zugänge und Sperrflächen bekannt sind, lässt sich der Bedarf sinnvoll zuordnen.
- Veranstaltungsort aufnehmen. Bruttofläche, Zuschnitt, Untergrund, Zufahrten, feste Hindernisse und bestehende Sperrflächen erfassen.
- Nutzung festlegen. Programm, Teilnehmerzahl, Personal, Bestuhlungsform und Catering als Anforderung formulieren.
- Zulässige Personenzahl bemessen. Die Grundfläche der zugänglichen Bereiche nach § 1 Abs. 2 MVStättVO gegen die geplante Teilnehmerzahl stellen.
- Pflichtflächen zuerst setzen. Rettungswege, Bewegungsflächen und Anlieferung vor allen Publikumsflächen eintragen.
- Funktionsflächen zuordnen. Bühne, Technik, Catering, Sanitär, Back of House und Front of House verorten.
- Wege prüfen. Besucherströme, Andienung und Notfallwege gegeneinander legen; die Regeln dafür stehen in Besucherlenkung.
- Flächenbilanz dokumentieren und freigeben lassen. Das Ergebnis in den Site Plan übertragen und mit Bauaufsicht und Feuerwehr abstimmen.
Software hilft beim Zeichnen, nicht beim Bemessen. CAD- und Eventplanungstools erzeugen saubere Pläne; der letzte Schritt bleibt eine Prüfung gegen die Landesverordnung. Wer die Flächenplanung verantwortet, ist je Projekt verschieden: Veranstalter, Produktionsleitung oder ein externer Flächenplaner.
Grenzen der Flächenplanung
Eine Flächenplanung ist eine Annahme über den Bedarf, keine Messung. Sie stimmt so lange, wie Programm, Teilnehmerzahl, Wetter und Auflagen der Annahme folgen. Änderungen am Ablauf verschieben Flächen, und jede Verschiebung berührt Rettungswege und Genehmigung. Deshalb gehört zu jeder Flächenbilanz eine Reserve, deren Größe der Veranstalter mit der Behörde abstimmt.
MOJO vermietet Ausstattung für geplante Flächen und tritt weder als Planungsbüro noch als Genehmigungsbehörde auf. Die Flächenplanung, die Bemessung nach Landesverordnung und die Abstimmung mit Bauaufsicht und Feuerwehr liegen beim Veranstalter.
Häufige Fragen
Flächenplanung teilt eine Veranstaltungsfläche nach Funktion und Bedarf auf. Sie ordnet Publikum, Bühne, Catering, Sanitär, Logistik und Rettungswege konkreten Bereichen zu und hält das Ergebnis als Flächenbilanz fest.
Nach § 1 Abs. 2 MVStättVO: Sitzplätze an Tischen 1 Person je m². Sitzplätze in Reihen, Stehplätze 2 Personen je m². Stehplätze auf Stufenreihen 2 Personen je laufendem Meter. Ausstellungsräume 1 Person je m².
Flächenplanung: Leitfrage Welche Funktion braucht wie viel Fläche? Ergebnis Flächenbilanz. Site Plan: Leitfrage Wie liegen die Flächen zueinander? Ergebnis maßstäblicher Geländeplan.
Publikumsflächen: Sitz- und Stehplätze, Wartezonen. Bühnen- und Programmflächen: Bühne, Regie, Front of House. Servicezonen: Catering, Ausschank, Sanitär, Garderobe. Betriebsflächen: Anlieferung, Lager, Back of House. Verkehrsflächen: Fahrwege, Gänge, Rettungswege.
Verwandte Begriffe
Fachliche Grundlagen
- Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (MVStättVO), Fachkommission Bauaufsicht. § 1 Abs. 1 (Anwendungsschwellen 200, 1.000 und 5.000 Besucher), § 1 Abs. 2 (Bemessung der Besucherzahl aus der Grundfläche, nicht zugängliche Flächen zählen nicht mit), § 10 (höchstens 10 bzw. 20 Sitzplätze je Reihe, mindestens 0,40 m lichte Durchgangsbreite), § 44 Abs. 5 (Bestuhlungs- und Rettungswegeplan im Maßstab mindestens 1:200). Volltext: sadaba.de, Dokument GSLT_VStattVO.
- § 1 Abs. 1 zusätzlich gegengelesen bei dejure.org, VStättVO § 1.
- Hinweis zur Geltung: Die Paragraphennummern folgen der Musterfassung. Verbindlich ist jeweils die Versammlungsstättenverordnung des Bundeslandes; Nummerierung und Absätze können dort abweichen.
- Keine Zahlenangabe dieser Seite stammt aus einer Wettbewerberseite oder aus einer Überschlagsrechnung.