Was ist ein Site-Plan (Geländeplan)?
Der Site-Plan legt fest, wo auf dem Gelände welche Fläche liegt: Aufbauten, Zufahrten, Zaunlinien und Rettungswege in einer maßstäblichen Zeichnung. Im deutschen Eventgeschäft heißt er Geländeplan oder Lageplan.
Ein Site-Plan ist die maßstäbliche Darstellung eines Veranstaltungsgeländes: Flächen, Aufbauten, Zufahrten, Wege und Absperrlinien in einem Plan. Im deutschen Eventgeschäft heißt er Geländeplan, Lageplan oder Veranstaltungsplan. Er zeigt, wo etwas steht. Wann es dort steht, regelt die Aufbauplanung. Behörden und Feuerwehr prüfen an ihm Rettungswege und Zufahrten. Ohne Maßstab, Legende und Planstand ist er eine Skizze.
Definition: Was ist ein Site-Plan (Geländeplan)?
Ein Site-Plan ist die maßstäbliche Zeichnung eines Veranstaltungsgeländes. Er verortet alle Flächen und Aufbauten: Bühnen, Zelte, Container, Zaunlinien, Tore, Fahrwege, Rettungswege und Versorgungspunkte. Im deutschen Eventgeschäft steht der englische Begriff als Lehnwort neben Geländeplan, Lageplan und Veranstaltungsplan. Wer einen Geländeplan bestellt und wer einen Site-Plan anfordert, meint dieselbe Zeichnung.
Der Plan ist Arbeitsgrundlage und Nachweis zugleich. Die Produktion bestellt daraus Material und Fläche, die Gewerke finden ihren Standort, Feuerwehr und Bauaufsicht prüfen Rettungswege, Zufahrten und Abstände. Der Geländeplan entsteht deshalb früh: Er ist die erste Stelle, an der zwei Planungsentscheidungen sich widersprechen können, bevor sie Geld kosten.
Grundlage ist immer eine bestehende Karte: Katasterauszug, Hallenplan des Betreibers oder ein Kartenauszug, dessen Nutzungsrecht vor der Veröffentlichung geklärt sein muss. Weitere Begriffe rund um Fläche, Aufbau und Logistik erklärt das MOJO Glossar von A bis Z.
Geländeplan, Aufbauplanung oder Besucherlenkung?
Der Site-Plan ist die räumliche Darstellung des Geländes. Er beantwortet die Frage, wo eine Fläche liegt und wie groß sie ist. Zeitliche und personenbezogene Fragen gehören in andere Dokumente, die denselben Plan als Grundlage nutzen. Diese drei Ebenen zu trennen, hält den Plan lesbar.
| Dokument | Frage | Inhalt |
|---|---|---|
| Site-Plan / Geländeplan | Wo? | Flächen, Aufbauten, Zufahrten, Zaunlinien, maßstäblich |
| Aufbauplanung | Wann? | Reihenfolge und Zeitfenster derselben Flächen |
| Besucherlenkung | Wohin? | Wegeführung, Kapazität und Beschilderung für Personen |
| Amtlicher Lageplan (Bauantrag) | Rechtlich? | Grundstück, Grenzen und Baukörper nach Landesbauordnung |
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Die Trennung ist nicht akademisch. Wer eine Aufbaureihenfolge in den Geländeplan schreibt, bekommt einen Plan, den auf der Fläche niemand mehr liest. Und wer den amtlichen Lageplan aus dem Bauantrag als Veranstaltungsplan nutzt, findet dort weder Tore noch Fahrgassen. Den Gesamtrahmen setzt die Veranstaltungsplanung, die Pflichtdokumente das Sicherheitskonzept.
Was gehört in einen Geländeplan?
In einen Geländeplan gehört jedes Objekt, das Fläche belegt, und jede Linie, die Zugang regelt. Die Liste unterscheidet sich vom Bau-Lageplan: Sie zeigt die Belegung eines Grundstücks während einer befristeten Nutzung, nicht das Grundstück selbst. Feste Bauwerke sind dabei nur der Hintergrund.
- Bestand und Ausrichtung. Gebäude, Hallen, Bäume, Masten, Höhenversprünge, dazu Nordpfeil und Maßstabsleiste.
- Aufbauten mit Grundmaß. Bühne, Zelte und Überdachungen, Raum- und Lagercontainer, Tribünen und Türme mit realem Außenmaß.
- Zaunlinie und Tore. Absperrgitter und Mobilzaun als durchgehende Linie, Einlässe und Tore nummeriert.
- Wegenetz. Fahrgassen, Rangier- und Wendeflächen, Fußwege, Ladepunkte, Fahrtrichtungen.
- Freihalteflächen. Feuerwehrzufahrten, Aufstellflächen, Rettungswege, Notausgänge und die Flächen davor.
- Versorgung. Stromverteiler, Wasser- und Abwasseranschluss, Sanitär-Container und Toilettenwagen, Abfallpunkte.
- Zonen. Publikumsbereich, Back of House, Künstlerbereich, Lager, Personalflächen mit ihren Grenzen.
- Legende und Planstempel. Symbole, Maßstab, Datum, Version, Verfasser, Freigabestand.
Zwei Elemente fehlen in Vorlagen aus dem Bauwesen regelmäßig und sind auf Veranstaltungsflächen die wichtigsten: die Zaunlinie und die Feuerwehrzufahrt. Die eine trennt Verantwortungsbereiche, die andere darf über die gesamte Laufzeit nicht belegt werden. Ebenso gehört die Einfahrt mit ihrer lichten Breite in den Plan, nicht nur als Pfeil am Rand. Eine Legende hält beides eindeutig, sobald mehr als ein Gewerk den Plan liest.
Wie erstellt man einen Geländeplan für eine Veranstaltung?
Ein Geländeplan entsteht in sieben Schritten, von der Kartengrundlage bis zur Freigabe. Die Reihenfolge ist nicht beliebig: Wer Aufbauten einzeichnet, bevor Rettungswege und Zufahrten liegen, verschiebt später die Bühne. Zeichnen lässt sich der Plan in CAD, in einer Eventplanungssoftware oder auf einem maßstäblichen Ausdruck.
- Kartengrundlage beschaffen. Katasterauszug, Hallenplan oder Vermessung, mit geklärtem Nutzungsrecht und bekanntem Maßstab.
- Geländegrenze und Nordpfeil setzen. Die Außenlinie definiert, wofür der Veranstalter das Hausrecht ausübt.
- Freihalteflächen zuerst eintragen. Feuerwehrzufahrten, Aufstellflächen und Rettungswege belegen, bevor eine Nutzfläche vergeben wird.
- Zufahrten und Fahrgassen führen. Ein- und Ausfahrt, Fahrtrichtung, Wendeflächen und Ladepunkte, abgestimmt mit dem Zufahrtsmanagement.
- Aufbauten maßstäblich platzieren. Bühne, Zelte, Tribünen und Container mit realem Außenmaß statt Symbol.
- Zonen und Zaunlinie schließen. Publikums-, Künstler- und Betriebsbereiche abgrenzen, Einlässe nummerieren, Wegebreiten prüfen.
- Legende, Planstempel und Freigabe. Symbole erklären, Version datieren, Plan mit Feuerwehr, Behörde und Gewerken abstimmen.
Ein Punkt lässt sich nicht am Schreibtisch klären: Der Plan gehört einmal auf die Fläche. Tore, Bordsteine, Schachtdeckel und Höhenversprünge stehen in keiner Karte, entscheiden aber, ob eine gezeichnete Fahrgasse befahrbar ist. Was danach zeitlich zu sortieren ist, übernimmt die Aufbauplanung.
In welchem Maßstab wird ein Geländeplan gezeichnet?
Ein Plan ohne Maßstab ist eine Skizze. Für Versammlungsstätten schreibt die Muster-Versammlungsstättenverordnung den Bestuhlungs- und Rettungswegeplan in einem Maßstab von mindestens 1:200 vor. Für Freiflächen gibt es keine einheitliche Vorgabe; der Maßstab muss so gewählt sein, dass Wegebreiten und Abstände messbar bleiben.
Messbar heißt konkret: Rettungswege sind nach der Musterverordnung mindestens 1,20 m breit, im Freien und in Sportstadien werden 1,20 m je 600 Personen gerechnet, in anderen Versammlungsstätten je 200 Personen. Feuerwehrzufahrten brauchen nach DIN 14090 eine lichte Breite von mindestens 3,00 m. Solche Maße prüft niemand an einer Skizze.
Zum Maßstab gehört die Bemaßung. Kritische Maße werden zusätzlich als Zahl eingetragen: lichte Torbreite, Fahrgassenbreite, Abstand zwischen Zelt und Zaun, Länge der Rettungswege. Wer nur maßstäblich zeichnet, verlässt sich darauf, dass jeder Leser den Plan im Originalformat ausdruckt. Eine eingetragene Bemaßung übersteht auch den Ausdruck auf A4. Die Musterfassung gilt als Landesrecht, sobald ein Bundesland sie übernimmt; Paragrafennummern und Grenzwerte weichen dabei ab. Weitere Maße zu Tragfähigkeit und Durchfahrtshöhe stehen im Zufahrtsmanagement.
Untergrund und Freihalteflächen: was den Plan belastbar macht
Eine eingezeichnete Fläche ist erst nutzbar, wenn der Untergrund sie trägt. Grundriss- und CAD-Vorlagen kennen diese Prüfung nicht, weil sie feste Grundstücke abbilden. Auf einer Wiese, einem Parkdeck oder einem Rasen entscheidet der Boden darüber, ob die Zeichnung stimmt.
- Traglast statt Fläche. Bühnen, Tribünen und Container geben ihre Last punktuell ab. Der Boden muss die Punktlast unter der Stütze aufnehmen; das Gesamtgewicht des Aufbaus sagt darüber wenig.
- Achslast auf Fahrwegen. Der Boden trägt die einzelne Achse. Wo Lkw fahren, gehört Bodenschutz für Fahrwege und Aufbauflächen in den Plan, nicht nur eine Linie.
- Höhenverlauf und Wasser. Gefälle, Senken und Entwässerung bestimmen, welche Fläche nach Regen noch befahrbar bleibt.
- Unterirdische Leitungen. Erdnägel und Ballast setzen dort aus, wo Leitungen, Schächte oder Abdichtungen liegen.
- Freihalteflächen bleiben leer. Feuerwehrzufahrt, Aufstellfläche und Rettungsweg sind eingetragene Objekte. Restfläche reicht dafür nicht.
In der Praxis kippt an dieser Stelle die meiste Planung: Die Fläche ist groß genug, aber der Untergrund trägt sie nicht. Wir tragen Bodenschutz und Traglastgrenzen deshalb als eigene Ebene in den Geländeplan ein, bevor Standorte an Gewerke vergeben werden. Zur Standfestigkeit der Aufbauten selbst siehe Standsicherheit.
Aufbau, Show und Abbau brauchen je einen Planstand
Aufbau, Show und Abbau belegen dieselbe Fläche unterschiedlich. Wo im Aufbau ein Lkw rangiert, steht in der Show ein Getränkestand; wo Publikum läuft, liegt nachts Material. Ein einziger Geländeplan für alle drei Phasen führt zu Konflikten, die niemand bemerkt, bis sie auf der Fläche stehen.
Jede Phase bekommt deshalb einen eigenen Planstand mit Datum, Version und Verteiler. Wer eine Fläche ändert, ändert die Version, nicht die Zeichnung. Auf der Fläche gilt der ausgehängte Stand; alle älteren Ausdrucke kommen weg. In der Vermietung zeigt sich das an den Rückgabezeiten: Wenn im Abbauplan noch die Zaunlinie der Showphase steht, kommt der Lkw an ein Tor, das längst zurückgebaut ist. Ein eigener Abbaustand mit offenen Fahrwegen und Sammelplätzen für Material löst genau diesen Fall. Für den Rückweg gilt derselbe Grundsatz in der Abbauplanung.
Häufige Fragen
Ein Site-Plan ist die maßstäbliche Darstellung eines Veranstaltungsgeländes mit Flächen, Aufbauten, Zufahrten, Wegen und Absperrlinien. Im deutschen Eventgeschäft heißt er Geländeplan, Lageplan oder Veranstaltungsplan. Er dient der Produktion als Bestell- und Arbeitsgrundlage und der Behörde als Nachweis über Rettungswege und Zufahrten.
Gebäude, Bestand, Nordpfeil und Maßstab; Aufbauten mit realem Außenmaß; Zaunlinie, Tore und Einlässe; Fahrgassen, Wende- und Ladeflächen; Feuerwehrzufahrten und Rettungswege; Versorgungspunkte, Zonen und Legende.
1. Kartengrundlage beschaffen, 2. Geländegrenze und Nordpfeil setzen, 3. Freihalteflächen eintragen, 4. Zufahrten und Fahrgassen führen, 5. Aufbauten maßstäblich platzieren, 6. Zonen und Zaunlinie schließen, 7. Legende, Planstempel, Freigabe.
Geländeplan: Belegung eines Veranstaltungsgeländes, befristet. Lageplan: im Eventgeschäft synonym, im Bauantrag amtliches Dokument. Veranstaltungsplan: derselbe Plan, in Veranstalterunterlagen gebräuchlich.
Für Versammlungsstätten verlangt die Musterverordnung mindestens 1:200. Für Freiflächen gibt es keine Vorgabe; entscheidend ist, dass Wegebreiten, Zufahrtsmaße und Abstände im Plan messbar bleiben.
Verwandte Begriffe
Fachliche Grundlagen
- Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO 2014), § 7 Bemessung der Rettungswege: lichte Mindestbreite 1,20 m; 1,20 m je 600 Personen bei Versammlungsstätten im Freien und Sportstadien, je 200 Personen bei anderen Versammlungsstätten.
- Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO 2014): Bestuhlungs- und Rettungswegeplan im Maßstab von mindestens 1:200. Verbindlich ist die Fassung des jeweiligen Bundeslandes.
- DIN 14090:2024-02, Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken: lichte Breite von Zufahrten mindestens 3,00 m.